ORANGE DAY

Veröffentlicht am 23.11.2023 in Service

Am Tag gegen Gewalt gegen Frauen fordern die SPD FAUEN aus zJustizminister Buschmann (FDP) auf, sich zum Schutz von Frauen in ganz Europa zu bekennen.Vorschaubild

 

„Wir akzeptieren die Entscheidung von Bundesjustizminister Buschmann nicht! Als deutscher Justizminister müssen Sie dafür kämpfen, dass das Thema Vergewaltigung seinen rechtmäßigen Platz in der europäischen Gewaltbekämpfungsrichtlinie hat“, kritisieren Maria Noichl und Ulrike Häfner, Bundes-Doppelspitze der SPD FRAUEN.

bisherige Meinung zum Thema Vergewaltigung in der EU-Richtlinie zur Gewaltbekämpfung zu überdenken

Seine Entscheidung ist die Grundlage dafür, dass Deutschland auf europäischer Ebene nicht für eine europaweite strafrechtliche Definition von Vergewaltigung eintritt, obwohl auch das deutsche Strafrecht mittlerweile die Zustimmung in den Mittelpunkt gesetzt hat, und die alte Annahme wie Gewalt oder Androhung von Gewalt nicht mehr zwingend gegeben sein müssen. Ein solches Prinzip bleibt ohne die Regelung in der EU-Richtlinie aber weiterhin vielen Frauen in anderen europäischen Mitgliedstaaten verwehrt. Das ist für Millionen Frauen in Europa eine Katastrophe.

Die SPD FRAUEN xy aus zz fordern den FDP-Justizminister auf, dass er weitblickend und zukunftsorientiert entscheidet und den Schutz aller Frauen in den Mittelpunkt stellt. Nur so kann sich auch die EU stetig weiterentwickeln. 

 

Seine Ausrede, dass das Rechtsgutachten des Rates dieses Prinzip verdeutliche, es gäbe keine rechtliche Grundlage, um eine solche Regelung zu erlassen, lassen wir nicht gelten. Demgegenüber stehen nämlich die rechtliche Einschätzung der EU-Kommission und der Wille des EU-Parlaments, die das Thema bewusst mit in die Richtlinie aufgenommen haben. 

„Als Frauen in Deutschland verlangen wir von Bundesjustizminister Buschmann, dass er Möglichkeiten schafft, eine auf Zustimmung basierende, rechtliche Definition von Vergewaltigung auf europäischer Ebene, und damit in allen Mitgliedstaaten, fest zu verankern“, xy: „Herr Minister Buschmann, handeln Sie wie ein Minister! Es ist auch in der Verantwortung Deutschlands, dass der Schutzstatus einer Frau in der EU nicht vom Wohnort abhängig ist!“

 

Hintergrund:

Justizminister Buschmann hat die Zuständigkeit, sich für Deutschland im Rat der Europäischen Union  zur „Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen in der EU“ zu positionieren. Er beruft sich auf das Rechtsgutachten des Rates, das eine mangelnde rechtliche Grundlage zur Regelung des Themas Vergewaltigung feststellt und lässt sowohl die juristische Einschätzung der Kommission als auch die Position des Europäischen Parlamentes, und damit die der Bürgerinnen und Bürger der EU, außer Acht. 

 

Die SPD FRAUEN aus LEER fordern den FDP-Justizminister auf, dass er weitblickend und zukunftsorientiert entscheidet und den Schutz aller Frauen in den Mittelpunkt stellt. Nur so kann sich auch die EU stetig weiterentwickeln. 

 

Seine Ausrede, dass das Rechtsgutachten des Rates dieses Prinzip verdeutliche, es gäbe keine rechtliche Grundlage, um eine solche Regelung zu erlassen, lassen wir nicht gelten. Demgegenüber stehen nämlich die rechtliche Einschätzung der EU-Kommission und der Wille des EU-Parlaments, die das Thema bewusst mit in die Richtlinie aufgenommen haben. 

„Als Frauen in Deutschland verlangen wir von Bundesjustizminister Buschmann, dass er Möglichkeiten schafft, eine auf Zustimmung basierende, rechtliche Definition von Vergewaltigung auf europäischer Ebene, und damit in allen Mitgliedstaaten, fest zu verankern“, xy: „Herr Minister Buschmann, handeln Sie wie ein Minister! Es ist auch in der Verantwortung Deutschlands, dass der Schutzstatus einer Frau in der EU nicht vom Wohnort abhängig ist!“

 

Hintergrund:

Justizminister Buschmann hat die Zuständigkeit, sich für Deutschland im Rat der Europäischen Union  zur „Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen in der EU“ zu positionieren. Er beruft sich auf das Rechtsgutachten des Rates, das eine mangelnde rechtliche Grundlage zur Regelung des Themas Vergewaltigung feststellt und lässt sowohl die juristische Einschätzung der Kommission als auch die Position des Europäischen Parlamentes, und damit die der Bürgerinnen und Bürger der EU, außer Acht. 

 

 

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