Unsere Serie wir fortgestzt mit Herrn C.P. Horst von den Stadtwerken Leer AöR, zum Thema "Leeraner Westerhammrich". Wir bedanken uns bei Herrn Horst für die Antworten!!

Frage 1 :
Werden die Pflegearbeiten nach einem Jahr der Pflege, neu ausgeschrieben?
Antwort :
In der Satzung der Stadt Leer (Ostfriesland) über die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts " Stadtwerke Leer AöR" mit Stand vom 01.Juli 2012 wird unter §2 " Gegenstand der Anstalt"(Anstaltszweck) dargestellt, welche Aufgaben den Stadtwerken Leer mit sogenannter ""befreiender Wirkung" für die Stadt Leer zur selbständigen Erledigung, im eigenem Namen und in eigener Verantwortungim Wege der Gesamtrechtsnachfolge übertragen werden. Unter dem Gliederungspunkt g wird den Stadtwerken unter anderem die Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Grünanlagen und Spielflächen übertragen.
Für die Pflege des Westerhammrichs bedeutetdieses, dass die Stadtwerke Leer schon seitdem 01.Januar 2008(Gründundsdatum) für die Pflege und Unterhaltung des Westerhammrichs zuständig gewesen wären. Allein auf Grund eines gesonderten Vertragsverhältnisses zwischen der Stadt Leer und der WISA Leer GmbH wurden diese Maßnahmen von dort vorgenommen. Selbstverständlich werden die Stadtwerke Leer die Unterhaltungsarbeiten im Westerhammrich auch in 2015 und in den Folgejahren entsprechend den Vorgaben der oben genannten Satzung durchführen.
