Europawahl am 25.05.2014

Veröffentlicht am 13.03.2014 in Europa


In unserer Reihe "Europawahl 2014" sollen heute



die Formalien zur Europawahl am 25.05.2014



näher erklärt und beleuchtet werden.



Bei dieser Wahl werden insgesamt 751 Abgeordnete



in ganz Europa gewählt. Bisher waren es, bedingt

durch den Beitritt Kroatiens in die EU, am 01.07.2013,

766 Abgeordnete.

Dies ist die erste Europawahl nach Inkrafttreten des

Vertrages von Lissabon, unterzeichnet 13.12.2007,

gültig ab 01.12.2009, in dem die Zahl der Mitglieder

im Europäischen Parlament auf 751 Mandate begrenzt

wurde. Nach einem Verteilschlüssel, (Fläche und Ein-

wohnerzahl eines Landes), wurden die 751 Mandate

auf die 28 EU-Mitgliedsstaaten verteilt. Es erhält somit

jeder Mitgliedsstaat eine feste Anzahl von Sitzen.

Deutschland erhält im neu zu wählenden Parlament

96 Sitze, bisher 99, Dänemark z.B. 13 Sitze.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle EU-Bürger

ab einer bestimmten Altersgrenze, die jedes Land selbst

festlegen kann. Für Deutschland gilt das aktive Wahl-

recht ab 18 Jahren,(Stichtag Wahlsonntag), und man

muß seit mindestens drei Monaten innerhalb Deutsch-

lands wohnen.

Passiv wahlberechtigt, also wählbar, sind alle aktiv

Wahlberechtigten auch ohne die Drei- Monatsregelung.

Das aktive und passive Wahlrecht darf jeweils nur in

einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft

ausgeübt werden.

In Deutschland galt die Drei-Prozent-Sperrklausel

zur Europawahl, eingeführt erst im Juni 2013 vom

Bundestag, wurde sie durch das Bundesverfassungs-

gericht am 26.02.2014 jedoch wieder gekippt.

Dies ermöglicht nun auch kleineren Parteien, wie z.B.

der Tierschutzpartei oder der Piratenpartei, den Einzug

ins Europaparlament, wenn vielleicht auch nur mit

einem Abgeordneten. Der Aufschrei der großen Parteien

scheint verständlich, müssen sie doch fürchten, Sitze

an die kleinen Parteien zu verlieren.

Bei der Europawahl hat jeder Wähler nur eine Stimme,

mit der er die Bundes-bzw. Landesliste einer Partei

wählt. Die Deutschland zustehenden 96 Sitze im EU-

Parlament werden auf die Parteien, entsprechend dem

Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahl,

verteilt. Im bisherigen EU-Parlament hat die CDU-34

Sitze, die CSU-8, die SPD-23, die Grünen 14, die FDP-

hat 12 Sitze und die Linke-8.

Schon heute gibt es im EU-Parlament 162 Parteien,

die sich zu Fraktionsgemeinschaften zusammenge-

schlossen haben. Ein Thema für den nächsten Beitrag.!

Für das Homepage-Team

Horst Bohlen

 

 

SPD Ortsverein-Heisfelde-Nüttermoor

1. Vorsitzender:  Andreas Kunstreich-Deutsch                                                                           

Spruch des Jahres

„Nichts kommt von selbst. Und nur wenig ist von Dauer. Darum – besinnt Euch auf Eure Kraft und darauf, dass jede Zeit eigene Antworten will und man auf ihrer Höhe zu sein hat, wenn Gutes bewirkt werden soll.“
Willy Brandt, 15. September 1992

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