In unserer Reihe "Europawahl 2014" geht es heute
um das politische System der Europäischen Union.
Der Zusammenschluß von 28 Europäischen Ländern,
die Europäische Union, hat sieben Organe.
Dies sind: 1. das Europäische Parlament,
2. der Europäische Rat, 3. der Rat der Europäischen Union,
auch "Ministerrat" genannt, 4. die Europäische Kommission,
5. der Gerichtshof der Europäischen Union, 6. die Europäische
Zentralbank (EZB) und 7. der Europäische Gerichtshof.
Um nicht zu sehr zu verwirren, soll zunächst das Europäische
Parlament, ( EP) behandelt werden.
Der eigentliche Sitz des EP ist Straßburg. Die Parlamentsver-
waltung befindet sich in Luxemburg und die eigentliche
Parlamentsarbeit, wie z.B. Ausschußsitzungen, finden in Brüssel
statt.-- Es ist vertraglich vorgesehen, daß das EU-Parlament
eine Woche pro Monat Plenarsitzungen in Straßburg abhält,
während die Alltagsarbeit in Brüssel stattfindet, d.h. 12 mal
im Jahr ist ein Wechsel nach Staßburg erforderlich. Dazu
werden jeweils acht schwere Lastwagen mit Plastikcontainern
beladen, in denen Dokumente, Protokolle, Strategiepapiere usw.
gelagert sind und für eine Woche nach Straßburg "gekarrt"
werden. (430 km Weg). Ein Heer von Bediensteten ist dafür
zuständig. Danach folgt ein Tross von ca. 4000 Mitarbeitern,
Abgeordneten und Lobbyisten und zieht für eine Woche in
Straßburg ein. Nach einer Woche Plenarsitzung werden Mensch
und Material ( 8 LKW) wieder nach Brüssel zurückbefördert.
So geht es seit Jahrzehnten, 12 x im Jahr Brüssel-Straßburg,
Straßburg-Brüssel. Die restliche Zeit - mehr als 300 Tage im
Jahr- steht der teure Glaspalast in Straßburg leer.
Durch diesen "Wanderzirkus" werden Millionen von Steuer-
geldern "verbrannt". ( ca. 180 Millionen Euro pro Jahr)
Vorstöße durch einige Parlamentarier, dies zu ändern, scheiter-
ten immer am Widerstand Frankreichs. Zur Zeit läuft ein neuer
Versuch sich auf einen Standort zu einigen. Aufheben kann
dieses Dogma nur der Europäische Rat selbst, und zwar ein-
stimmig, und hier verhindert Frankreich alles, was Straßburg
schaden könnte.
Das Europäische Parlament ist die direkt gewählte demokra-
tische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen
Union. Die Arbeit des EP ist nur in gewisser Weise vergleichbar
mit der Arbeit nationaler Parlamente. Jedoch durch den Vertrag
von Lissabon hat das EP an Bedeutung gewonnen. Das EP
teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem EU-Ministerrat,
hat jedoch in bestimmten Politikfeldern, wie Bereiche der
Sozialpolitik kein Mitentscheidungsrecht. Das EP muß ledig-
lich dazu angehört werden. Eigene Gesetzentwürfe kann das
Europäische Parlament nicht machen, es ist aber zustimmungs-
pflichtig. Gesetzentwürfe kann grundsätzlich nur die Euro-
päische Kommission erarbeiten, allerdings können das EP, der
Ministerrat und der Europäische Rat die Kommission auffordern,
sich bestimmter Themen anzunehmen und zu behandeln.
Die Abgeordneten spezialisieren sich in derzeit 22 Ausschüssen,
in die sie gewählt werden, um Themen fachkundig zu behandeln,
und um die Plenarsitzungen vorzubereiten.
Desweiteren wählen sie aus ihrer Mitte den Parlamentspräsi-
denten für jeweils die Hälfte einer Legislaturperiode.(2,5Jahre).
Zur Zeit ist der SPD-Parlamentarier Martin Schulz aus Deutsch-
land Parlamentspräsident mit der Option des Aufstiegs zum
Kommissionspräsidenten.
Die Europäische Kommission ist das nächste Thema.
Für das Homepage-Team
Horst Bohlen

1. Vorsitzender: Andreas Kunstreich-Deutsch
„Nichts kommt von selbst. Und nur wenig ist von Dauer. Darum – besinnt Euch auf Eure Kraft und darauf, dass jede Zeit eigene Antworten will und man auf ihrer Höhe zu sein hat, wenn Gutes bewirkt werden soll.“
Willy Brandt, 15. September 1992
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