Letzte Folge.!
In unserer Reihe "Europawahl 2014" behandeln wir
heute die wohl beiden wichtigsten Gremien der
Europäischen Union. Dies sind zum einen:
"Der Europäische Rat" (ER) und zum zweiten der
"Rat der Europäischen Union", auch Ministerrat genannt.
Wobei die Wortwahl im ersten Moment etwas
irreführend scheint.
Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den
Staats-und Regierungschefs der 28 Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union und dem Präsidenten der
EU-Kommission,z.Zt. Herr Barroso, der jedoch kein ei-
genes Stimmrecht hat. Es sind die sogenannten "Gipfel-
treffen", die in Brüssel etwa vier mal im Jahr statt-
finden. Als Vorsitzender der "Gipfeltreffen" wird
auf jeweils zweieinhalb Jahre ein Präsident des Euro-
päischen Rates gewählt, z.Zt. der Belgier Van Rompuy.
Dieser darf ansonsten kein nationales politisches Amt
innehaben und hat auch kein Stimmrecht im ER.
Dieser Präsident(Van Rumpuy) soll bei Konflikten inner-
halb der Arbeit des Europäischen Rates vermitteln.
Ebenfalls an den Sitzungen dieser "Gipfeltreffen"
nimmt die "Hohe Vertreterin der Union für Außen-und
Sicherheitspolitik" z.Zt.Catherine Ashton aus England
teil, auch ohne Stimmrecht.- Von dieser Vertreterin
für Außen-u.Sicherheitspolitik hat man im Ukraine-
konflikt herzlich wenig bemerkt--.
Die Aufgabe des ER ist es, allgemeine politische Ziel-
vorstellungen und die Prioritäten der EU festzulegen.
Der Europäische Rat gibt der EU für deren Entwick-
lung die erforderlichen Impulse und kümmert sich um
die großen zukunftsbestimmenden Fragen.
Entscheidungen im ER werden im Konsens getroffen.
Rechtsvorschriften kann der ER nicht erlassen, das
ist Aufgabe des Ministerrats.--------
2.Ministerrat bzw. "Rat der Europäischen Union":
Hier treten die nationalen Fach-Minister aller 28 EU-
Mitgliedsstaaten zusammen, um Rechtsvorschriften zu
erlassen und pol. Strategien zu koordinieren.
Es gibt zehn sogenannte "Ratsformationen" wie da sind:
Wirtschaft-Finanzen,Auswärtige Angelegenheiten,
Justiz und Inneres,Umwelt,Landwirtschaft um nur
einige zu nennen. Der Rat der Europäischen Union ist
Gesetzgeber der EU. Die Fachminister entscheiden über
die Gesetzentwürfe, Verordnungen und Richtlinien, die
von der Europäischen Kommission(letzte Homepagefolge)
vorgelegt und ausgearbeitet wurden.
Arbeitsunterstützung erfährt der Ministerrat vom
Ausschuss der "Ständigen Vertreter" der Mitgliedsstaaten
in Brüssel, (AStV) und zahlreichen Arbeitsgruppen aus
nationalen Fachbeamten.
Der"Rat der Europäischen Union" fasst Beschlüsse ent-
weder einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit, d.h.
mindestens 55% der Mitgliedsstaaten, die mindestens
65% der EU-Bevölkerung repräsentieren sind für einen
Mehrheitsbeschluß erforderlich. Die Mitgliedsstaaten
verfügen dabei über unterschiedliche Stimmengewichte
je nach Größe; z.B. Deutschland 29 Stimmen, Portugal
12 Stimmen, Malta 3.
Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union
wechselt im halbjährlichen Turnus nach einer festgelegten
Reihenfolge. Er wird auch als EU-Ratspräsidentschaft
bezeichnet und die Aufgabe ist die Organisation und
Durchführung der Sitzungen. Zur Zeit ist Griechenland
mit der Ratspräsidentschaft betraut, danach folgt im
Juli 2014 Italien.
Für die Europawahl am 25.05.2014 sind 375 Millionen
Europäer zur Wahl aufgerufen. - Nun wählt man schön.-
Für das Homepage-Team
Horst Bohlen