Radelt man die Heisfelder Straße aus der Stadt kommend hinab, hat den
Ostersteg passiert und träumt gerade schon ein bisschen vom beantragten
Fahrrad-Klimaschutzkonzept für die Stadt Leer, wird man am Bummert
abrupt aus seinen Gedanken gerissen. Ein kolossaler Bau versperrt den
Fußgängern die Nutzung des Bürgersteiges. Habe ich noch gerade das uns
von der Verwaltung erklärte Horrorszenario vor Augen, dass eine
Beampelung mit 16 Ampeln erforderlich machen soll, frage ich mich jetzt :
wie kann man es verantworten, zu einem von einer Verkehrskommission
erklärten Unfallschwerpunkt (einige Bagatellunfälle unter Fahrradfahrern
und ein Auffahrunfall m.W.) eine erhebliche Unfallgefährdung für
Radfahrer und Fußgänger hinzuzufügen, zu genehmigen? Bei den
gefahrenen Geschwindigkeiten der zum Teil motorisierten Fahrräder haben
Fußgänger kaum eine Chance, hinter der die Sicht versperrenden Hausecke
wahrgenommen zu werden. Und darf man die Benutzungspflicht des
Radweges unter diesen Voraussetzungen überhaupt noch anordnen?
Aussitzen bis zur Klärung der Frage Ampeln ja oder nein? Verantwortung
ist in meinen Augen etwas anderes!!
Beate Stammwitz