Die Antwort unseres MdB Markus Paschke

Veröffentlicht am 20.01.2015 in Bundespolitik

 

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Liebe Beate,

 

anbei schicke ich Dir die Antwort des SPD-Bundestagsabgeordneten Markus Paschke auf Deine Anfrage zum Thema Fracking:

 

„Vielen Dank für Deine Anfrage zum Fracking.

 

Zwei Dinge möchte ich vorausschicken:

 

1. Da das Fracking umstritten ist, sucht die SPD-Bundestagsfraktion eine Regelung, die einen breiten gesellschaftlichen Konsens ermöglicht. Ich gehöre zu einer Fracking-kritischen Gruppe innerhalb unserer Fraktion, die den bisherigen Entwurf für nicht ausreichend hält.

2. Diskutiert wird derzeit ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Anhörungen dazu unter anderem mit den Bundesländern stehen noch bevor. Geplant ist, dass der Gesetzentwurf im März ins Kabinett geht – erst dann beginnt die richtige Arbeit am Gesetz, unter anderem über Anhörungen in den Fachausschüssen. Dieser Arbeit wird sich voraussichtlich bis in die zweite Jahreshälfte ziehen. Ob das Gesetz am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, ist noch offen.  Für uns gilt: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Der Schutz der Gesundheit der Menschen und des Trinkwassers hat absolute Priorität. Das heißt: Beim geringsten Zweifel muss Fracking verboten werden.

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Es gibt viele unterschiedliche Arten von Fracking: mit oder ohne Chemikalien, in unterschiedlichen Gesteinsarten und Tiefen. Man muss das schon differenziert betrachten und bewerten. Bisher kann ohne große Einschränkung konventionell, also in Sandstein, gefrackt werden. Die SPD wird darauf achten, dass es künftig schärfere Regeln für alle Arten von Fracking geben wird. So zum Beispiel Umweltverträglichkeits- und Wassergefährdungsprüfungen. Zudem soll bei möglichen Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen können, die Beweislast den Unternehmen auferlegt werden.  Die SPD-Bundestagsfraktion will zudem die Befugnisse der Länder vergrößern, damit diese dann mit dem Instrument der Landesplanung Fracking ausschließen können.

 

In sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten wird Fracking grundsätzlich verboten sein. Die Länder erhalten die Möglichkeit, weitere Einschränkungen, zum Beispiel in der Nähe von Trink- und Mineralwasserbrunnen usw., festzulegen. Was beispielsweise den Raum Backemoor und Schatteburg betrifft, der gerade in der Diskussion ist: Auf Nachfrage hat der Verbandsgeschäftsführer des Wasserversorgungsverbandes Overledingen (WVVO) mir am 25. November schriftlich mitgeteilt, dass weder die Gasstation in Schatteburg noch die in Breinermoor in einem Wasserschutzgebiet liegen. Allerdings sind die Trinkwasserbrunnen nicht weit von den bestehenden Anlagen entfernt, so dass ernste Sorgen bestehen. Mir ist wichtig, dass der Schutz der Menschen und der des Trinkwassers Vorrang hat. Wegen der Nähe der Anlagen zu den Trinkwasserbrunnen lehne ich deshalb Fracking im Landkreis Leer ab.
 
Markus Paschke“
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Schröder
Wahlkreismitarbeiter
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MdB Markus Paschke
Wahlkreisbüro Leer
Friesenstraße 58
26789 Leer
Telefon: 0491/61160

E-Mail:  markus.paschke.ma03@bundestag.de

 

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