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30. April 2015 - Jochen Wiemken
Manuela Schwesig: Frauenquote nach hartem Kampf durchgesetzt
Die SPD hält, was sie verspricht – und hat sich durchgesetzt. Am 1. Mai ist es soweit: Nach jahrelangen Debatten kommt die gesetzliche Frauenquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte. „Jetzt endlich gilt die Quote. Deutschland ist ein Stück gerechter geworden - dank der SPD", sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi am Donnerstag.
Noch immer sind zu wenige Frauen in der Führungsebene großer Unternehmen vertreten. Das wird sich nun ändern, denn die SPD hat die gesetzliche Frauenquote durchgesetzt. Am 1. Mai tritt das Gesetz in Kraft. „Der Kulturwandel hat begonnen“, stellte Frauenministerin Manuela Schwesig am Donnerstag fest. Das Gesetz werde nicht nur für Frauen in Führungsgremien wirken. Es werde für alle Frauen wirken, die in den Unternehmen und im öffentlichen Dienst arbeiten. „Die feste Frauenquote gilt für große Unternehmen, und damit für viele, viele Frauen, die dort beschäftigt sind“, sagte Schwesig.
Die SPD-Vize erinnerte daran, dass ihre Partei lange Zeit für eine gesetzliche Quote für mehr Frauen in Führungspositionen gekämpft habe - und mit ihr viele Frauenorganisationen in Deutschland. „Die Widerstände gegen dieses Gesetz machen die Widerstände sichtbar, die jede Frau im Arbeitsalltag überwinden muss. Diese haben gezeigt, dass wir für Frauenrechte kämpfen müssen. Veränderung kommt nicht von allein.“
So funktioniert die Quote
- Für Aufsichtsräte in den rund 100 voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Beispiele: Adidas, Audi, BMW, Daimler, Commerzbank, Deutsche Bank. Diese Unternehmen müssen die Quote ab dem 1. Januar 2016 sukzessiv für die dann neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten beachten. Bestehende Mandate können aber bis zu ihrem regulären Ende wahrgenommen werden.
- Der 30-Prozent-Anteil muss im Aufsichtsrat insgesamt erfüllt werden. Wenn die Arbeitnehmerseite oder die Anteilseignerseite dem vor der Wahl widerspricht, so muss die Quote für jede „Bank“ getrennt erfüllt werden.
- Erfüllt eine Wahl die Quote nicht, dann ist die Wahl nichtig und das Mandat kann nicht besetzt werden („leerer Stuhl“). Damit sinkt im Aufsichtsrat die Stimmenzahl der betroffenen Seite (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer).
- Weitere etwa 3.500 mittelgroße Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich eigene Zielvorgaben für die Führungsetagen setzen.
- Der öffentliche Dienst zieht mit. Die entsprechenden Gesetze und Regelungen des öffentlichen Dienstes beim Bund werden so geändert, dass auch hier künftig mehr Frauen in Führungspositionen vertreten sind.
Meilenstein für Gleichberechtigung
Das Ziel von Frauenministerin Manuela Schwesig ist es, verkrustete Strukturen aufzubrechen und einen Kulturwandel in der Arbeitswelt einzuleiten. Dafür reicht die Quote allein nicht aus. Deshalb hat die Ministerin mit dem Kita-Ausbau und dem ElterngeldPlus die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Außerdem will sie ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit auf den Weg bringen.
„Mit der Quote geben wir den Anstoß zu einem notwendigen Kulturwandel in Deutschlands Unternehmen“, betonte Justizminister Heiko Maas. „Die Quote ist ein Meilenstein für die Gleichberechtigung.“
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Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Faktencheck "Frauenquote" und in einem FAQ-Papier [PDF, 213 KB] des Bundesjustizministeriums.