Es mag als Fehler und Charakterschwäche angesehen werden, von einem gegen die Impf-Verordnung verstoßenden Impfangebot überrascht zu werden und ohne an die Rettungskräfte, die in vorderster Front ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, zu denken und dann den eigenen Vorteil in einer Corona-Impfung zu sehen und zu nutzen. Entschuldbar? Nein!
Wenn es zutreffend ist, wäre das weitere Handeln des Geschäftsführers des DRK Rettungsdienstes Hary Feldmann unverantwortlich : Druck auf die Mitarbeiter*innen zur Impfung und bei deren Unterlassung die Androhung es gäbe keine Lohnfortzahlung bei Infektion und Erkrankung und keine neue Zulassung zu einer erneuten Impfung.
Wenn dann auch noch die Vorwürfe aus dem Mitarbeiterstab stimmen sollten, dass FFP2 Masken eingespart und den Rettungskräften zustehende Schnelltests verwehrt wurden, kann nicht ein Mäntelchen des Schweigens über diesen unentschuldbarenVorgang gehängt werden. Es gibt eine Fürsorgepflicht der DRK Rettungsdienstgeschäftsführung gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die nicht verhandelbar ist!
Es müssen umgehend Konsequenzen gezogen werden um weiteren Schaden vom DRK Rettungsdienst im Landkreis Leer abzuwenden! Ob diese von Herrn Feldmann selbst oder vom DRK Kreisvorstand und der Gesellschafterversammlung getroffen werden, ist intern
zu regeln.
Das ist nur fair gegenüber den Beschäftigten des DRK Rettungsdienstes und dem bisher hohen Ansehen des Deutschen Roten Kreuzes im Landkreis Leer.
Beate Stammwitz