REMMER SCHRÖDER 26789 Leer
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Frau
Bürgermeisterin Beatrix Kuhl
Rathaus
26789 Leer
26. November 2015
78. Änderung des Flächennutzungsplans und
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Repowering Windpark Hohegaste"
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB; - Stellungnahme -
Sehr geehrte Frau Kuhl,
zunächst einige Anmerkungen zu der Größe einiger Windparks im Landkreis Leer:
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Der Windpark Hohegaste hat nach Auskunft der Stadtverwaltung eine Größe von 228 ha und ist damit flächenmäßig die größte derartige Anlage im Kreisge-biet. Das bedeutet aber auch, dass für die 6 vorgesehenen 150 m-Windanlagen durchschnittlich jeweils 38,0 ha zur Verfügung stehen.
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In Charlottenpolder (Gem. Bunde) wird die Fläche der dortigen Windparkanlage von bisher 24 ha auf künftig 34 ha vergrößert. Da hier 6 Windenergieanlagen vorgesehen sind, beträgt der durchschnittliche Flächenbedarf dort je Wind-energieanlage ca 5,7 ha.
Bei einem Vergleich dieser drei Windparks fällt sofort auf, dass die in Charlottenpolder für 6 Windenergieanlagen ausgewiesene Gesamtfläche von 34 ha in Hohegaste nicht einmal für eine Windkraftanlage ausreichen würde!
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Damit wird deutlich, dass es ohne weiteres machbar und vertretbar ist, dass die im Plangebiet Hohegaste vorgesehenen 6 Windenergieanlagen konzentriert auf einer deutlich kleineren Fläche installiert werden können. Dies hat dann zur Folge, dass sich die Abstände zwischen den Anlagen und der Wohnbebauung erheblich vergrößern. Damit wären schlagartig die größten Probleme gelöst.
Wie Ihnen bekannt ist, wird das aus dem Jahre 2006 stammende Regionale Raum-ordnungsprogramm für den Landkreis Leer z.Zt. aktualisiert und damit auf den "neuesten Stand" gebracht. Dies ist auch dringend erforderlich, weil im Vergleich zu 2006 jetzt erheblich größere Windkraftanlagen gebaut werden und somit jetzt auch
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neuere Erkenntnisse und Entwicklungen u.a. in den Bereichen Natur- und Land-schaftsschutz berücksichtigt werden können. Aus diversen Presseveröffentlichungen des Landkreises und von Kreistagsfraktionen ist klar ersichtlich, dass die Neufassung des Raumordnungsprogramms erhebliche Änderungen bringen wird.
Die im neuen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Leer festgelegten Kriterien gelten künftig für alle vom Landkreis ausgewiesenen Windparks (formell also nicht für unseren städtischen Windpark Hohegaste).
Aus Leeraner Sicht sollte allerdings alles vermieden werden, dass es bei Leeraner Bürgerinnen und Bürgern zu einer Schlechterstellung gegenüber der übrigen Kreisbe-völkerung kommt.
Mit der endgültigen Verabschiedung der Änderung des Flächennutzungsplans und der Verabschiedung des Bebauungsplans durch den Rat der Stadt Leer sollte daher solange gewartet werden, bis die endgültige Neufassung des Regionalen Raumord-nungsprogramms für den Landkreis Leer vorliegt, um dann noch evtl. notwendige Anpassungen vornehmen zu können.
Ich hoffe, dass meine Hinweise und Anregungen noch berücksichtigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
