Erfolg der SPD:

Veröffentlicht am 12.05.2016 in Bundespolitik

Kein Missbrauch mehr bei Leiharbeit und Werkverträgen

 

       Foto: Ein Logistikarbeiter steht in einer Lagerhalle

       Foto: Shutterstock / Dmitry Kalinovsky

Rund eine Million Menschen in Leiharbeit und unzählige Beschäftigte mit Werkverträgen können aufatmen: Die Blockade von CDU und CSU ist durchbrochen. Die SPD stoppt Lohndumping und setzt klare Regeln bei Leiharbeit und Werkverträgen. Gleichzeitig wird die Tarifbindung gestärkt. Ein gemeinsamer Erfolg von SPD und Gewerkschaften.

„Es wird in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen“, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am Dienstagabend nach einem Spitzentreffen der Koalition in Berlin. Nach dem Mindestlohn, der Stärkung von Tarifverträgen und besseren Renten ist das ein weiterer wichtiger Schritt nach vorn.

Das ändert sich:

Bei einem Treffen im Kanzleramt konnte die SPD die monatelange Blockade von CDU/CSU durchbrechen. Lohndumping wird gestoppt. Künftig gelten klare Regeln im Kampf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit nach neun Monaten: Leiharbeitsbeschäftigte müssen künftig bereits nach neun Monaten genauso bezahlt werden wie die Stammbelegschaft. Davon darf nur abgewichen werden, wenn sich die Tarifpartner einig sind – und dann muss es den gleichen Lohn schon nach sechs Wochen geben.
     
  • Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Danach müssen Leiharbeitsbeschäftigte im Einsatzbetrieb übernommen werden. Auch hier gilt: Ausnahmen sind nur möglich, wenn es die Tarifpartner gemeinsam vereinbaren.
     
  • Keine Streikbrecher mehr. Beschäftigte in der Leiharbeit dürfen nicht mehr für Arbeiten eingesetzt werden, die von einem Streikenden gemacht wurde.
     
  • Klare Regeln für Werkverträge, mehr Rechte für Betriebsräte. Klare Festlegung, was ein echter Werkvertrag ist – und was schlicht illegale Leiharbeit. Und: mehr Informationsrechte für Betriebsräte.
 

Schluss mit Lohndumping!


Mit Hilfe von Leiharbeit und Werkverträgen können Unternehmen Auftragsspitzen bewältigen oder Personalausfälle überbrücken. Aber immer öfter werden Leiharbeit und Werkverträge missbraucht, um die Stammbelegschaft gegen niedriger bezahlte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auszutauschen oder Teile der Produktion oder Dienstleistung fremd zu vergeben.

Der Missbrauch ist dabei nicht auf einzelne Branchen begrenzt. Zwar haben sich Teile der Fleischindustrie hier in der Vergangenheit einen besonders schlechten Ruf erworben, doch Missbrauch ist auch in anderen Bereichen zu finden – ob im Handel, in Wäschereien oder in Möbellagern. Es gibt Fälle, da werden ganze Nachtschichten durch Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ersetzt. Mit diesem Lohndumping führen Unternehmen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in Betrieben ein.

Union blockierte monatelang Verbesserungen für Arbeitnehmer


Bereits im Koalitionsvertrag hatte die SPD durchgesetzt, Leiharbeit strenger zu regulieren und den Missbrauch von Werkverträgen zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf der Bundesarbeitsministerin war seit langem ausgehandelt und setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um. Er ist zudem mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner – also Arbeitgeber und Gewerkschaften - abgestimmt.

Seit November blockierte die Union den Gesetzentwurf auf dem Rücken von einer Million Menschen in Leiharbeit. Nun konnte die SPD einen Durchbruch erzielen. „Das ist ein wichtiger Erfolg“, kommentierte SPD-Generalsekretärin Katarina Barley die Einigung. Erstmals werde es in Deutschland eine „eindeutige, transparente Regelung“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Leiharbeit und Werkverträgen geben. „Die SPD kämpft für das Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘. Mit der jetzt getroffenen Einigung sind wir dabei einen großen Schritt weiter gekommen“, sagte Barley.

Der Gesetzentwurf soll zügig im Kabinett beschlossen und umgesetzt werden.

Das hat der Koalitionsausschuss beschlossen:

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Willy Brandt, 15. September 1992

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