Ein Zeichen für Toleranz oder Anbiede-
rung?
Der Islam-Vertrag zwischen dem Land
Niedersachsen und den muslimischen Ver-
bänden DITIB, Schura und den Aleviten
sollte noch im Dezember beschlossen
Ein Zeichen für Toleranz oder Anbiede-
rung?
Der Islam-Vertrag zwischen dem Land
Niedersachsen und den muslimischen Ver-
bänden DITIB, Schura und den Aleviten
sollte noch im Dezember beschlossen
werden und 2016 in Kraft treten.
Doch je mehr aus diesem Vertragsentwurf bekannt
wurde, desto größer ist der Widerstand nicht nur in
der Opposition sondern auch bei den Abgeordneten
von Rot-Grün und in der Bevölkerung.
Worum geht es in diesem Staatsvertrag?
Er beinhaltet 22 Artikel und regelt z.B. den unbe-
zahlten Urlaub an muslimischen Feiertagen. Es geht
um sargfreie Bestattungen, den Bau von Moscheen,
um Kopftücher für musl. Lehrerinnen und um Gebets-
möglichkeiten an öffentlichen Schulen.
Großen Protest löst aber vor allem der Artikel 8
des Entwurfs aus. Es wird vom Land Niedersachsen
ein Bedürfnis musl. Schüler anerkannt, "während
des Schulbesuchs zu beten, oder andere religiöse
Handlungen vorzunehmen." Dazu "können die Schulen
für das Beten geeignete Räumlichkeiten zur Verfü-
gung stellen."
Für mich stellt sich hier die Frage, in wieweit im
Artikel 8 noch die gebotene Trennung von Kirche
und Staat gegeben ist. Wird hier einer übertriebe-
nen Toleranz Vorschub geleistet? Müssen Verträge
mit Religionsgemeinschaften, gleich welcher Aus-
richtung, überhaupt geschlossen werden?
In Deutschland hat jeder doch das Recht, seine
Religion frei zu wählen und auszuüben. Die Religions-
gemeinschaften können sich frei organisieren, und
das alles gilt laut unserer Verfassung nur "innerhalb
der Schranken des für alle geltenden Gesetzes."
Zusätzlicher Privilegien für eine spezielle Religions-
gemeinschaft bedarf es daher nicht.
Die bisher mit christlichen Kirchen geschlossenen
Staatsverträge gehören ebenfalls auf den Prüfstand,
denn sie benachteiligen die wachsende Zahl der nicht
religiös gebundenen Bürger.
Bei den muslimischen Verbänden, den Vertragspart-
nern, muß die Frage gestattet sein, wen sie über-
haupt vertreten, denn nur einen kleinen Teil der
Muslime kann man den Verbänden zuordnen. Der
größte Verband, der DITIB, wird von Fachleuten
als "Arm der türkischen Religionsbehörde " bezeich-
net und ist daher sicher nicht eine Religionsgemein-
schaft im Sinne des deutschen Verfassungsrechts.
Die liberale, muslimische Gemeinde der Aleviten
wird übrigens zitiert mit den Worten ihres Vor-
standsvorsitzenden Arslan Buga:" Wir brauchen keine
Gebetsräume, und Kopftücher sind für uns auch
kein Thema."
In diesem Zusammenhang ist interessant, dass im
Vertrag des Landes mit den Aleviten beide Punkte
gestrichen sind, nicht jedoch im Vertrag mit DITIB
und Schura.
Horst Bohlen

1. Vorsitzender: Andreas Kunstreich-Deutsch
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Willy Brandt, 15. September 1992
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