Gebetsräume an öffentlichen Schulen ?

Veröffentlicht am 16.12.2015 in Landespolitik

Ein Zeichen für Toleranz oder Anbiede-

rung?

Der Islam-Vertrag zwischen dem Land

Niedersachsen und den muslimischen Ver-

bänden DITIB, Schura und den Aleviten

sollte noch im Dezember beschlossen

werden und 2016 in Kraft treten.

Doch je mehr aus diesem Vertragsentwurf bekannt

wurde, desto größer ist der Widerstand nicht nur in

der Opposition sondern auch bei den Abgeordneten

von Rot-Grün und in der Bevölkerung.

Worum geht es in diesem Staatsvertrag?

Er beinhaltet 22 Artikel und regelt z.B. den unbe-

zahlten Urlaub an muslimischen Feiertagen. Es geht

um sargfreie Bestattungen, den Bau von Moscheen,

um Kopftücher für musl. Lehrerinnen und um Gebets-

möglichkeiten an öffentlichen Schulen.

Großen Protest löst aber vor allem der Artikel 8

des Entwurfs aus. Es wird vom Land Niedersachsen

ein Bedürfnis musl. Schüler anerkannt, "während

des Schulbesuchs zu beten, oder andere religiöse

Handlungen vorzunehmen." Dazu "können die Schulen

für das Beten geeignete Räumlichkeiten zur Verfü-

gung stellen."

Für mich stellt sich hier die Frage, in wieweit im

Artikel 8 noch die gebotene Trennung von Kirche

und Staat gegeben ist. Wird hier einer übertriebe-

nen Toleranz Vorschub geleistet?  Müssen Verträge

mit Religionsgemeinschaften, gleich welcher Aus-

richtung, überhaupt geschlossen werden?

In Deutschland hat jeder doch das Recht, seine

Religion frei zu wählen und auszuüben. Die Religions-

gemeinschaften können sich frei organisieren, und

das alles gilt laut unserer Verfassung nur "innerhalb

der Schranken des für alle geltenden Gesetzes."

Zusätzlicher Privilegien für eine spezielle Religions-

gemeinschaft bedarf es daher nicht.

Die bisher mit christlichen Kirchen geschlossenen

Staatsverträge gehören ebenfalls auf den Prüfstand,

denn sie benachteiligen die wachsende Zahl der nicht

religiös gebundenen Bürger.

Bei den muslimischen Verbänden, den Vertragspart-

nern, muß die Frage gestattet sein, wen sie über-

haupt vertreten, denn nur einen kleinen Teil der 

Muslime kann man den Verbänden zuordnen. Der

größte Verband, der DITIB, wird von Fachleuten

als "Arm der türkischen Religionsbehörde " bezeich-

net und ist daher sicher nicht eine Religionsgemein-

schaft im Sinne des deutschen Verfassungsrechts.

Die liberale, muslimische Gemeinde der Aleviten

wird übrigens zitiert mit den Worten ihres Vor-

standsvorsitzenden Arslan Buga:" Wir brauchen keine

Gebetsräume, und Kopftücher sind für uns auch

kein Thema."

In diesem Zusammenhang ist interessant, dass im

Vertrag des Landes mit den Aleviten beide Punkte

gestrichen sind, nicht jedoch im Vertrag mit DITIB

und Schura.

Horst Bohlen

 

 

 

 

SPD Ortsverein-Heisfelde-Nüttermoor

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Willy Brandt, 15. September 1992

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