Gesetz zur Tarifeinheit in Ressortabstimmung

Veröffentlicht am 01.11.2014 in Bundespolitik

30. Oktober 2014

Nahles stärkt Verhandlungsposition der Beschäftigten

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit nun in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Das Streikrecht wird damit nicht eingeschränkt. Ziel ist vielmehr, dass Gewerkschaften für alle Beschäftigten in einem Unternehmen verhandeln können – und nicht einzelne Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. Von Gewerkschaftsseite kommt Zustimmung.
 

Das Tarifeinheitsgesetz [MP3, 1 MB] regelt, dass Gewerkschaften sich eigenverantwortlich abstimmen und für sauber getrennte Tarifregelungen in ihren Betrieben sorgen.
Gelingen eigenverantwortliche Lösungen nicht, gilt:

  • Gibt es in einem Betrieb konkurrierende Tarifverträge, ist der Tarifvertrag der
    Gewerkschaft anzuwenden, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat.
  • So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Das Mehrheitsprinzip gibt zugleich Raum für den Wettbewerb von Gewerkschaften.
  • Mitgliederzahlen und Mehrheitsverhältnisse in einem Betrieb werden notariell ermittelt.

Damit wird die Position aller Beschäftigten in einem Betrieb gestärkt, weil Arbeitgeber nicht mehr einzelne Gruppen in getrennten Tarifverhandlungen gegeneinander ausspielen können. Und klar ist: Das Streikrecht wird in keiner Weise eingeschränkt. Erste Stellungnahmen von Gewerkschaften zeigen, dass die Richtung stimmt.

Wir brauchen eine Stärkung der Tarifautonomie. Dazu gehört die Formel: Ein Betrieb, ein Tarifvertrag. So kann sichergestellt werden, dass eine Konkurrenz der Beschäftigten gegeneinander vermieden wird. Das ist für uns ein überaus hohes Gut.“

DGB-Chef Reiner Hoffmann

Die IG BCE begrüßt, dass die Koalition einen Weg eröffnen will, die Tarifeinheit zu stärken, ohne in die Koalitionsfreiheit einzugreifen. Das entspricht gewerkschaftlichen Forderungen.“

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Dass konkurrierende Gewerkschaften zunächst klären sollen, ob sie bei Tarifverhandlungen nicht doch kooperieren, ohne dadurch ihre Eigenständigkeit aufzugeben, entspricht im Wesentlichen unserer Herangehensweise.“

Alexander Kirchner, Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

 

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