Gleiches Recht für alle im RROP?

Veröffentlicht am 07.02.2016 in Kommunalpolitik

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Fast ein Jahr wurden die kontroversen Diskussionen um die Abstände der Windkraftanlagen im Außen-und Innenbereich im Regionalen Raumordnungprogramm (RROP) leidenschaftlich geführt. Spielraum gäbe es nicht. Substantiellem Raum muss stattgegeben werden. Stellschrauben seien nicht vorhanden, so der Landkreis. Nun ein Gespräch mit den GRÜNEN und er ist da, der Spielraum. 800m oder 850m oder mehr, das müßste neu berechnet werden. Kämen sie denn, die 850mAbstand im Innenbereich, was würde das für die betroffenen Gemeinden bedeuten? Verkleinern sich Potential- und Weißflächen? Haben dann die Bürgerinnen und Bürger noch die selben Rechte im Landkreis Leer? Hohegaste ist geplant mit 700m Abstand zur Wohnbebauung und einem immens großen Flächenverbrauch. Sind hier die Menschen weniger wert? Kann man ihnen höhere Belastungen zumuten als in anderen Teilen des Landkreises? Wenn es der Rat der Stadt Leer ernst meint, kann er eine Energiewende nur dann durchsetzen wollen, wenn er allen Bürgerinnen und Bürgern die selben Rechte im gesamten Landkreis einräumt. Das ist zur Zeit nicht gegeben. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Leer vor einer Entscheidung des Kreistages wäre verantwortungslos. Nicht die Zeit drängt, sondern die Investoren.

Beate Stammwitz
 

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