Ist im Wahlkampf jedes Mittel erlaubt ?

Veröffentlicht am 25.09.2016 in Kommunalpolitik

Am heutigen Sonntag fanden in einigen nieder-

sächsischen Kommunen Stichwahlen statt.

Bürgermeister-und Landratskandidaten stellten

sich erneut den Wählern. So geschehen auch

in der Gemeinde Jemgum.

Beim Lesen der OZ von Samstag den 24.09. u.

des Weckers vom 25.09.2016 fiel mir eine

Anzeige des Herrn Helmut Seidemann auf.

Hier der genaue Wortlaut der Anzeige:

"Ich wähle Helmut Plöger, weil er....

 der Bürgermeister mit Wohnsitz in Jemgum ist und nicht-

 wie sein Mitbewerber-zu Weihnachten in seinen Neubau in

 Hollen bei Remels zieht.

 ...nicht in Hochglanz erscheint und ich mich auch als älterer

 Mensch mit ihm in meinem Dorf gut aufgehoben fühle."

 Helmut Seidemann

Dazu ist das Konterfei von Helmut Plöger zu

sehen.

Als SPD-Mitglied stellen sich für mich hierzu

folgende Fragen:

1. grenzt das nicht schon an Diffamierung des

   Gegenkandidaten ?

2. Wieso gibt sich Herr Plöger für eine solche

    Kampagne her ?

3. Ist überhaupt vom Mitbewerber geäußert

    worden, dass er nach Hollen ziehen will,

    oder ist es nur reine Vermutung ?

4. Wie erscheint Herr Plöger, wenn sein Mit-

    bewerber in Hochglanz erscheint, er jedoch

    nicht ?

 Ich glaube mit diesen beiden Anzeigen hat der

 Herr Seidemann dem Bürgermeisterkandidaten

 Plöger keinen Gefallen getan.

 Horst Bohlen

 

 

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