Pflegekammer: ver.di kritisiert frühzeitigen Beschluss über Beitragsordnung

Veröffentlicht am 21.06.2018 in Landespolitik

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert
die Bestrebungen des Errichtungsausschusses der
Pflegekammer Niedersachsen, eine Gebühren- und
Beitragsordnung schon vor der Wahl der
Kammerversammlung zu verabschieden. „Das
vorwegzunehmen, offenbart ein Demokratiedefizit“,
beklagt Axel Burgdorf, ver.di-Mitglied und Kandidat für
die Kammerversammlung.
„Im Errichtungsausschuss sitzen durch das Ministerium für
Gesundheit, Soziales und Gleichstellung ernannte Personen
und keine durch die Pflege gewählten VertreterInnen. Für
mich stellt es eine Kernaufgabe der Kammerversammlung dar,
solche elementaren Beschlüsse zu fällen“, so Burgdorf.
Der Beschluss über die Gebühren- und Beitragsordnung sei
eine originäre Aufgabe der Kammerversammlung, zu deren
Wahl die examinierten und bereits registrierten Pflegekräfte
der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in
Niedersachsen noch bis zum 28. Juni aufgerufen sind. Dass
diese Entscheidung jetzt schon in die Hände des
Errichtungsausschusses gelegt werde, sieht ver.di mit großer
Sorge..............
 

„Aus den anderen Bundesländern, in denen bereits Kammern
gewählt worden sind, wissen wir, wie unsolidarisch die
Beiträge festgelegt wurden. Dort tragen die Kolleginnen und
Kollegen mit sehr geringen und niedrigen Einkommen den
Löwenanteil. Ich befürchte, dass diejenigen, die sich schon
seit Jahren für die Errichtung der Pflegekammer einsetzen und
bestens vernetzt sind, nicht darauf schauen, welche
Belastungen durch die Pflegekammer auf die Pflegekräfte
zukommen.“ sagt die ver.di Kandidatin Kerstin Günther.
„Deshalb werden wir uns für soziale und möglichst geringe
Beiträge einsetzen.“
Mit einem Beschluss des Errichtungsausschusses erfolge eine
Vorfestlegung, die angesichts der in rund sechs Wochen
stattfindenden konstituierenden Sitzung der
Kammerversammlung politisch höchst fragwürdig ist, so
Kerstin Günther.

 

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