Rot /Grün zum Mindestlohn

Veröffentlicht am 12.07.2013 in Bundespolitik
Rot-grünes Gesetzesvorhaben

11. Juli 2013

Mindestlohn ab 2014

Die Spitzenkadidatin von Bündnis 90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckardt (l.), und Peer Steinbrück in der Bundespressekonferenz
Rot-grüne Spitze für den Mindestlohn: Göring-Eckardt und Steinbrück in Berlin (Foto: dpa)

Ab dem 1. Februar 2014 wird Rot-Grün in Deutschland einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro einführen. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück und Grünen-Spitzenkadidatin Katrin Göring-Eckardt machen im Interview klar, warum Deutschland den Mindestlohn braucht. 

 

 

Am Donnerstag stellten Steinbrück und Göring-Eckardt den rot-grünen Countdown für die Einführung eines Mindestlohns nach der Bundestagswahl im Herbst in Berlin vor [PDF, 57 KB] - und nannten erstmals ein konretes Datum: Ab dem 1. Februar 2014 soll in Deutschland endlich wieder gelten, dass Arbeit auch fair entlohnt wird. Im Interview erläutern Steinbrück und Göring-Eckardt die Pläne von SPD und Grünen.

Warum brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn, wo es doch bereits branchenspezifische Mindestlöhne gibt? 

Katrin Göring-Eckardt: 6,8 Millionen Menschen, die weniger als 8,50 Euro Stundenlohn bekommen, zeigen: Die bestehenden Regelungen reichen nicht aus. Deutschland hat heute nach Estland und Zypern den größten Niedriglohnsektor im Euro-Raum. Branchenspezifische Mindestlöhne verhindern nicht, dass in manchen Branchen nach wie vor die Lohnspirale nach unten gedreht wird.

So verdient zum Beispiel eine Floristin in Ostdeutschland gerade mal 5,39 Euro Stundenlohn – laut Tarifvertrag! Auch die Wirtschaft braucht einen klaren verlässlichen Rahmen, deshalb 8,50 Euro als Mindestlohn flächendeckend. Wir stärken damit auch den Binnenmarkt, indem wir die Kaufkraft erhöhen.  

Hat die Politik überhaupt das Recht, sich in Tarifverhandlungen einzumischen? 

Peer Steinbrück: Mit Mindestlöhnen wird die Tarifautonomie doch gestärkt. Denn immer weniger Beschäftigte fallen unter einen Tarifvertrag und immer mehr Beschäftigte erhalten einen so geringen Lohn, dass sie davon ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Ein gesetzlicher Mindestlohn stellt also eine notwendige Ergänzung des bewährten Tarifvertragssystems dar. Er ist die untere Grenze für einen menschenwürdigen Lohn. Oberhalb dieser Grenze können höhere Löhne weiter frei durch die Tarifpartner vereinbart werden.

Wer würde durch einen gesetzlichen Mindestlohn bessergestellt? 

Peer Steinbrück: Alle Beschäftigten, die derzeit weniger als 8,50 Euro die Stunde verdienen. Und da zeigt sich der ganz große Unterschied zur Lohnuntergrenze der Union. Denn all diejenigen, die zwar einen Tariflohn erhalten, aber mit weniger als 8,50 Euro die Stunde abgespeist werden, haben einfach Pech gehabt, wenn es nach Frau Merkel geht. Bei uns nicht. Bei uns erhalten alle mindestens 8,50 Euro.

Besteht die Gefahr, dass ein Mindestlohn Arbeitsplätze in Deutschland vernichtet? 

Katrin Göring-Eckardt: Nein, die guten Erfahrungen aus benachbarten Ländern zeigen klar, dass das nicht so ist. Es gibt keine negativen Effekte. Weder in Großbritannien noch in Frankreich oder anderen europäischen Ländern hat die Einführung eines Mindestlohns Arbeitsplätze gekostet. 20 europäische Länder haben inzwischen einen gesetzlichen Mindestlohn, auch bei uns muss er endlich kommen.

 


 

 

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