Schließung von Sparkassenfilialen

Veröffentlicht am 24.08.2014 in Kommunalpolitik

Bei allem Unmut über die Schließung von

Sparkassenfilialen in den Landkreisen Leer

und Wittmund, verwechseln wir nicht "Roß

und Reiter"?

Ein Beitrag von Horst Bohlen

Am Donnerstag den 21.08.2014 wurde in der SPD

Geschäftsstelle in Leer eine Kreisvorstandssitzung abge-

halten. Hauptthema war, wie könnte es anders sein, die

Schließung von 9 Sparkassenfilialen im LK-Leer/Wittm.

Gekommen waren der Vorstandsvorsitzende Heinz Feld-

mann und Erhard Meyer von der Spark.Leer/Wittmund.

Doch diese beiden Herren saßen nach meiner Meinung

zu Unrecht auf der "Anklagebank", denn dort gehört

eigentlich der Verwaltungsrat der Sparkasse hin,denn

der Vorstand hat seine Aufgabe für die Sparkasse

ordentlich erfüllt; er ist vom Verwaltungsrat einge-

setzt, um für das wirtschaftl. Fortbestehen der Spar-

kasse und das wohl der Mitarbeiter zu sorgen.

Bei aller Schließungskritik sollte man einer wertfreien

Betrachtungsweise der Strukturen der Sparkasse aufge-

schlossen sein. Wichtig dabei ist,die Sparkasse Leer

Wittmund ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband

Leer/Wittmund. An dem Zweckverband sind der LK-Leer

zu 7/18 , der LK-Wittmund zu 6/18, die Stadt Leer

zu 4/18 und die Stadt Weener zu 1/18  beteiligt.

Hauptorgane der Sparkasse sind der Vorstand und der

Verwaltungsrat. Die Mitglieder des Verwaltungsrats

wurden berufen von der Verbandsversammlung, die aus

den Hauptverwaltungsbeamten (Landrat) der LK-Leer

und Wittmund und 32 weiteren Vertretern bestehen.

LK-Leer 13 Personen,LK-Wittmund 11, Stadt Leer 7

und Stadt Weener eine Person.

Der Verwaltungsrat der Spark.Leer/Wittmund ist das

entscheidende Organ. Zu seinen vielen Aufgaben gehört

auch folgendes: "Der Verwaltungsrat stellt die Mitglieder

des Vorstands für die Dauer von fünf Jahren an. Er be-

schließt über den Neubau und Umbau von Verwaltungs-

gebäuden nach Maßgabe der Wertgrenzen seiner

Geschäftsordnung".(siehe Nieders.Sparkassengesetz)

Weiterhin, und das ist jetzt sehr wichtig," beschließt der

Verwaltungsrat über die Errichtung, Übertragung, Ver-

legung und Auflösung von Zweigstellen."

In diesem Verwaltungsrat sitzen auch Vertreter der

politischen Parteien, SPD,CDU,Grüne, die sich fragen

lassen müssen,wie gehen sie mit dem Vertrauen der

Menschen in die Ausrichtung der Sparkassen am Gemein-

wohl um, wenn solche Entscheidungen nur nach

wirtschaftlichen Interessen getroffen werden.

Sparkassen unterscheiden sich nämlich von privaten

Banken dadurch,dass die Erzielung von Gewinn nicht der

Hauptzweck des Geschäftsbetriebs ist. Leitmotiv ist

die Gemeinwohlorientierung.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates könnte eine

Sitzung einberufen und die Schließung der Filialen neu

überdenken.Die Befugnis zur Korrektur hat der Verwal-

tungsrat, denn der Name Sparkasse steht für Enga-

gement für die eigene Region, Finanzdienstleistungen

für alle und eine gemeinnützige Verwendung von Gewinnen.

Wir Bürger sollten nun aber auch nicht der Sparkasse

den Rücken kehren und mit "den Füßen" abstimmen, wie

vielfach zu lesen war, denn eine geschwächte Sparkasse

die im Bankenwettbewerb nicht mehr bestehen kann,

nützt niemandem. Bleiben wir trotz Frust auch ehrlich,

denn ein bisschen Mitschuld tragen auch wir.

Stichwort: home banking.

Horst Bohlen

 

 

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