STEUERHINTERZIEHUNG

Veröffentlicht am 25.09.2014 in Bundespolitik

Daniel von Fromberg

Steuerbetrug wird teuer

       Eine Hand voll Euromünzen fallen zu Boden als Symbol für das Thema Steuergerechtigkeit.
Geldsegen für den Fiskus: Der Verfolgungsdruck bei Steuerbetrug steigt (Foto: dpa)

Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerbetrug wird teurer: Einem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch zufolge sollen reuige Selbstanzeiger ab 2015 bis zu 20 Prozent Strafzuschlag zahlen – bislang waren es fünf Prozent. SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel: „Das Kabinett hat beschlossen, was die Sozialdemokratie schon lange fordert.“

Steuerhinterziehung wird nicht länger als Kavaliersdelikt behandelt und richtig teuer“, so Schäfer-Gümbel weiter. Allerdings ende damit nicht deren Bekämpfung: „Ein Freikaufen von Strafe darf es nicht geben. Deshalb muss die strafbefreiende Selbstanzeige grundsätzlich reformiert werden. Sie darf bestenfalls im Bereich der Ordnungswidrigkeiten noch Anwendung finden.“

1 Millionen Euro = 20 Prozent Strafzuschlag

Der Kabinettsentschluss sieht ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro einen Strafzuschlag in Höhe von 15 Prozent vor, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher wird ein Zuschlag von fünf Prozent berechnet. Dazu müssen künftig sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr sofort entrichtet werden.

Bemessungsgrenze auf 25.000 Euro gesenkt


Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, sinkt dem Beschluss zufolge von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.

Eine grundsätzliche Verlängerung der Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung ist nicht geplant. Unabhängig davon bleibt es nach Angaben aus der Koalition aber bei der Ausdehnung des Offenlegungszeitraums des Betrügers auf zehn Jahre als Voraussetzung einer wirksamen Selbstanzeige.

(mit dpa)

 

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