TTIP: neuer Vorschlag der EU- Kommission

Veröffentlicht am 21.09.2015 in Bundespolitik

         

Die SPD und Sigmar Gabriel haben frühzeitig öffentliche Konferenzen zu TTIP durchgeführt. Mit Erfolg! (Archivbild SPD)

Durchbruch bei den Schiedsgerichten

Die EU- Kommission hat am Mittwoch einen Vorschlag für einen neuen, modernen Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP vorgelegt. „Das ist ein Durchbruch“, begrüßte Matthias Machnig (SPD), zuständiger Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, den Reformvorschlag aus Brüssel.

Die EU- Kommission hat eine umfangreiche Reform des aktuellen Schiedsgerichtssystems vorgeschlagen. Die umstrittenen privaten Schlichtungseinrichtungen für Streitigkeiten zwischen Konzernen und Staaten sollen demnach durch ein transparenteres System abgelöst werden, das in seiner Funktionsweise deutlich mehr traditionellen Gerichten entspricht.

Transparenz, Legitimation und Rechtsstaatlichkeit

„Wir wollen ein System einrichten, dem die Bürger trauen“, erklärte die zuständige 

EU- Kommissarin Cecilia Malmström bei der Vorstellung am Mittwoch. Die Schwedin will den Vorschlag als europäische Verhandlungsposition in die Freihandelsgespräche mit den USA einbringen. Die vor allem von Großkonzernen verlangten Investor- Staats- Schiedsverfahren (ISDS) gelten als einer der Hauptgründe für den Widerstand in Europa gegen TTIP.

SPD- Parteichef und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte in den vergangenen Monaten immer wieder die Debatte um die Schiedsgerichte vorangetrieben. Staatssekretär Matthias Machnig bestätigte, „dass der vorgestellte Entwurf des neuen Investitionsschutzkapitels unsere Vorschläge auf breiter Linie aufgreift.“ Neben den neuen Verfahrensregeln, die für Transparenz, Legitimation und Rechtsstaatlichkeit sorgen sollen, ist vorgesehen, dass die Parlamente auch künftig ihre Entscheidungshoheit bewahren.

Grundstein für modernen Investitionsschutz

„Der Vorschlag sorgt dafür, dass private Investoren notwendige parlamentarische Entscheidungen im Allgemeinwohlinteresse nicht über Sonderrechte aushebeln können“, zeigte sich Machnig zufrieden. Damit werde der Grundstein für einen modernen und transparenten Investitionsschutz gelegt, der nichts mehr mit den Schiedsverfahren der Vergangenheit zu tun habe.
Kernpunkte aus dem Vorschlag der EU- Kommission

  • Investitionsgericht: Die EU- Kommission schlägt vor, dass Klagen von Investoren künftig durch ein Investitionsgericht mit öffentlich bestellten Richtern entschieden werden.
  • Richterauswahl: Anders als bisher üblich sollen die Richter nicht mehr von den Streitparteien ernannt werden. Vielmehr sollen künftig die Vertragsparteien des Abkommens die Richter bestimmen, bei TTIP also die EU, die EU- Mitgliedstaaten und die USA. Die insgesamt 15 Richter sollen in 3- köpfigen Kammern öffentlich tagen. Die Kammern werden nach einem objektiven Verfahren ohne Mitsprache des klagenden Investors zusammengestellt.
  • Transparente Verfahren: Alle Schriftsätze sollen künftig veröffentlicht werden, die Verhandlungen werden öffentlich sein.
  • Berufungsinstanz: Zum ersten Mal soll es auch eine zweite Instanz geben. Sie würde es erlauben, gegen Urteile Einspruch zu erheben.
  • Recht auf Regulierung: Der Kommissionsvorschlag sieht darüber hinaus eine verbindliche Regelung vor, wonach für das Allgemeinwohl notwendige Gesetze und andere staatlichen Maßnahmen nicht durch Berufung auf Investitionsschutzvorschriften in Frage gestellt werden dürfen. Dies gilt auch für staatliche Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung.

Langfristig will die EU- Kommission nach eigenen Angaben auf ein Internationales Investitionsgericht hinarbeiten. Dort könnten dann zum Beispiel auch Streitigkeiten zwischen chinesischen Unternehmen und EU- Staaten geklärt werden.

Schluss mit Paralleljustiz

Die vor allem von Großkonzernen verlangten Investor- Staats- Schiedsverfahren (ISDS) gelten als einer der Hauptgründe für den großen Widerstand in Europa gegen TTIP. Die traditionellen Schiedsgerichte werden von Gegnern als eine Art Paralleljustiz kritisiert, über die Unternehmen Schadenersatz zulasten der Steuerzahler erstreiten, nationale Gesetze aushebeln oder eine Senkung von Verbraucher- und Umweltstandards durchsetzen können.

Die TTIP- Verhandlungen laufen seit Mitte 2013. Durch das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten soll die größte Freihandelszone der Welt mit 800 Millionen Menschen entstehen.

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