Verständnislosigkeit vor Ort ist vorprogrammiert -

Veröffentlicht am 01.08.2024 in Bundespolitik

Wahlrechtsreform: Verliert der direkt gewählte Abgeordnete an Wert?

 Eine persönliche Einschätzung aus Rhade

Um die ständig steigende Anzahl der Bundestagsabgeordneten zu begrenzen, wird seit Jahrzehnten eine Lösung gesucht. Weil sie aber ohne Schmerzen nicht erreichbar war, haben alle Parteien sie auf die lange Bank geschoben. Nun also der Durchbruch, der vom obersten Gericht als rechtens bestätigt wurde. Danach kann der direkt gewählte Abgeordnete dann in die Röhre gucken, wenn das höherwertige Zweitstimmenergebnis seiner Partei seinen persönlichen Erfolg nicht abdeckt. Das ist überaus bitter für den Politiker, der sich in seinem Wahlkreis „die Hacken abläuft“ und das Gesicht seiner Partei ist. Völlig unverständlich werden aber die Wähler reagieren. Das Gericht hat erläutert, dass wir (Wähler) umdenken müssen und dass der Gesetzgeber (Regierung) das Wahlrecht ändern darf, wenn keine (kleine) Partei benachteiligt wird. Wenn aber der direkt gewählte Abgeordnete durch das neue Sieb der Wahlrechtsreform fällt, werden dann nicht auch seine Wähler benachteiligt? „Du hast zwei Stimmen“, so die bisher gültige Lesart. Jetzt müsste es heißen: „Du hast zwar weiter zwei Stimmen, aber die Erststimme kann eine Niete sein“. Das muss vor Ort erklärt werden. Das wird nicht nur schwierig werden, das wird für Verständnislosigkeit sorgen und zu Unmut führen.

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Dirk Hartwich

 

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