Erdgasförderung: ja- Fracking: nein
04. Juli 2014 - Jochen Wiemken
"Unkonventionelles Fracking" wie in den USA üblich wird es in Deutschland nicht geben. (Foto: dpa)
Anders als in den USA und Kanada wird das Fracking im Schiefergestein in Deutschland bis auf weiteres nicht erlaubt. Darauf haben sich das Umwelt- und Wirtschaftsministerium verständigt. Zudem sollen die gesetzlichen Anforderungen für die konventionelle Erdgasförderung deutlich verschärft werden. „'Unkonventionelles Fracking' wie in den USA wird es in Deutschland nicht geben“, betonte Bundeswirtschaftsminister und SPD-Chef Sigmar Gabriel am Freitag.
Seit das so genannte „unkonventionelle Fracking“ in den USA für einen Boom bei der Gasförderung und massive Umweltschäden gesorgt hat, wird auch in Deutschland intensiv über das Thema diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Fragen: Kann diese neue Fördermethode helfen, das Land aus der Abhängigkeit von Gas-Importen zu befreien? Und vor allem: Wird es das "unkonventionelle Fracking" auch in Deutschland geben?
Der Bundeswirtschaftsminister und SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel sagte am Freitag: „Die Antworten der SPD sind klar: Gegen Energie-Abhängigkeit helfen langfristig nur das Energiesparen und der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Und`unkonventionelles Fracking’ wie in den USA wird es in Deutschland nicht geben.“ Ein entsprechendes Eckpunktepapier des Bundesumwelt- und des Bundeswirtschaftsministeriums sieht ein Verbot für die kommerzielle Nutzung von Fracking bis zum 31. Dezember 2021 vor.
Absoluter Vorrang für Gesundheit- und Trinkwasser-Schutz
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erklärte am Freitag in Berlin, ihr Ministerium und das Bundeswirtschaftsministerium hätten sich auf die strengsten Regeln zum Fracking geeinigt, "die es jemals bei uns gab". Der Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit habe „für uns den allerhöchsten Stellenwert. Das sogenannte Fracking werden wir nicht erlauben“, betonte Hendricks [MP3-Datei]. Hintergrund sind die nicht abschätzbaren Risiken des Frackings bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas.
Verschärfte Regeln für Erdgasförderung
Die beiden Ministerien einigten sich auch darauf, die seit Jahrzehnten in Deutschland angewandte konventionelle Erdgasförderung mit deutlich strengeren Umweltauflagen als schon bisher zu modernisieren. Diese wird seit den 1960er Jahren in Deutschland durchgeführt und darf schon heute keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen. Wasserschutzzonen, in denen es keine konventionelle Erdgasförderung geben darf, werden künftig trotzdem ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Vorhaben verpflichtend festgeschrieben.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit
Anders als zum Beispiel von der Kampagnenplattform Campact unterstellt, will die Bundesregierung nicht „im Windschatten der WM-Begeisterung schnell und heimlich ein Fracking-Gesetz durchbringen“.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium haben nun die gesetzlichen Anforderungen von “Fracking“ deutlich verschärft - entsprechend der Festlegungen im Koalitionsvertrag.
Diese lauten:
- Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absoluten Vorrang.
- Wassergefährdende Substanzen dürfen beim Fracking nicht zur Anwendung kommen.
- Gerade die Risiken des „unkonventionellen“ Frackings, insbesondere bei der Schiefergasförderung, sind zurzeit nicht abschätzbar.
- Eine kommerzielle Nutzung dieser Technologie kommt vor diesem Hintergrund bis auf Weiteres nicht in Betracht.
Zeitplan
Das weitgehende Verbot von Fracking wird auch anders als kolportiert nicht während der Fußball-Weltmeisterschaft beschlossen. Die Referentenentwürfe sollen zeitnah fertig gestellt, anschließend die Länder und Verbände beteiligt werden. Erst nach der Parlamentarischen Sommerpause wird sich das Kabinett mit der Regelung befassen. Das WM-Finale ist dann lange vorbei. Es findet am 13. Juli statt.
SPD.online