In einem Interimsverfahren wird die „Bodendämupfungskonstante“ aus den Schallprognosen herausgenommen, da sie nur bei bodennahen
Maschinen Sinn macht, denn diese Konstante vermindert den emitierten Schall einer Maschine um 2-3 db(A), da dieser vom Boden absorbiert wird. Logisch, dass diese Minderung nicht in einer Höhe von 150 Metern absorbiert und rechnerisch abgezogen werden kann.
Es müssen neue Schallprognosen bei der Immissionschutzbehörde von den Betreibern eingefordert werden, die diesen neuen Tatbestand berücksichtigen.
Das könnte für den Windpark bedeuten, dass der Betrieb im schallreduzierten Modus zu fahren oder dass der Abstand zur Wohnbebauung erheblich zu vergrößern ist.
Der „Windpark Hohegaste“ ist nach unseren Informationen verkauft worden, ob nur die WKA oder auch Grund und Boden ist uns nicht bekannt. Beworben wurde dieses Repoweringprojekt derzeit mit der Option einer „Bürgermühle“ - jetzt gestorben?
Fragen, die wir über die Gruppe SPD/Linke gerne an Verwaltung und
Bürgermeisterin stellen wollen.
Beate Stammwitz