StephanWeil zum Jubiläum, 100 Jahre Frauenwahlrecht
Am Samstag feiert das Frauenwahlrecht in Deutschland seinen 100. Geburtstag: Die Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919 waren die ersten Wahlen in Deutschland, bei denen Frauen ein aktives und passives Wahlrecht hatten. Dieses Jubiläum haben wir in der vergangenen Woche zum Anlass genommen, um im Rahmen der Jahresauftaktklausur des Landesvorstandes der SPD Niedersachsen ausführlich über den leider immer noch viel zu geringen Anteil der Frauen in den Parlamenten zu diskutieren.
100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist die Gleichstellung der Geschlechter in der Politik noch längst nicht erreicht. Im Gegenteil: Der Anteil von Frauen in den Parlamenten und den Kommunalvertretungen ist sogar rückläufig. Im Bundestag sind derzeit gerade einmal 31% der Abgeordneten Frauen, im Niedersächsischen Landtag etwas mehr als 27%. In den kommunalen Parlamenten in Niedersachsen sind es durchschnittlich sogar nur etwa 23,5 % (26,5% auf Kreistags-Ebene, 23,5% in den Gemeinderäten, 20,6% in den Samtgemeinderäten). Es gibt sogar eine ganze Reihe von Gemeinden, in denen keine einzige Frau im Rat vertreten ist.
Damit darf sich die SPD nicht abfinden. Parlamente sind Volksvertretungen – und dass mehr als die Hälfte dieses Volks nur als eine überschaubare Minderheit vertreten ist, das darf auf Dauer so nicht bleiben. Denn natürlich hat die Zusammensetzung eines Parlaments auch Einfluss auf die Politik, die dort gemacht wird.
Leider müssen wir feststellen, dass die Parteien ihrer Verantwortung, Frauen vor Wahlen auf aussichtsreichen Plätzen aufzustellen, von allein nicht nachkommen. So war es auch in anderen europäischen Ländern. Dort hat die Politik reagiert. Besonders bekannt ist die Parité-Gesetzgebung aus Frankreich. Für die unterschiedlichen politischen Ebenen gibt es unterschiedliche Vorgaben im Wahlrecht, die eine gerechte Vertretung beider Geschlechter in den Volksvertretungen sicherstellen. Eine Idee aus Frankreich ist etwa eine Tandem-Lösung: In den (deutlich größeren) Wahlkreisen stehen Teams mit je einer Frau und einem Mann gemeinsam zur Wahl.