100 Jahre Frauenwahlrecht

Veröffentlicht am 18.01.2019 in Bundespolitik

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StephanWeil zum Jubiläum, 100 Jahre Frauenwahlrecht

Am Samstag feiert das Frauenwahlrecht in Deutschland seinen 100. Geburtstag: Die Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919 waren die ersten Wahlen in Deutschland, bei denen Frauen ein aktives und passives Wahlrecht hatten. Dieses Jubiläum haben wir in der vergangenen Woche zum Anlass genommen, um im Rahmen der Jahresauftaktklausur des Landesvorstandes der SPD Niedersachsen ausführlich über den leider immer noch viel zu geringen Anteil der Frauen in den Parlamenten zu diskutieren.
 
100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist die Gleichstellung der Geschlechter in der Politik noch längst nicht erreicht. Im Gegenteil: Der Anteil von Frauen in den Parlamenten und den Kommunalvertretungen ist sogar rückläufig. Im Bundestag sind derzeit gerade einmal 31% der Abgeordneten Frauen, im Niedersächsischen Landtag etwas mehr als 27%. In den kommunalen Parlamenten in Niedersachsen sind es durchschnittlich sogar nur etwa 23,5 % (26,5% auf Kreistags-Ebene, 23,5% in den Gemeinderäten, 20,6% in den Samtgemeinderäten). Es gibt sogar eine ganze Reihe von Gemeinden, in denen keine einzige Frau im Rat vertreten ist.    
 
 
Damit darf sich die SPD nicht abfinden. Parlamente sind Volksvertretungen – und dass mehr als die Hälfte dieses Volks nur als eine überschaubare Minderheit vertreten ist, das darf auf Dauer so nicht bleiben. Denn natürlich hat die Zusammensetzung eines Parlaments auch Einfluss auf die Politik, die dort gemacht wird.
 
Leider müssen wir feststellen, dass die Parteien ihrer Verantwortung, Frauen vor Wahlen auf aussichtsreichen Plätzen aufzustellen, von allein nicht nachkommen. So war es auch in anderen europäischen Ländern. Dort hat die Politik reagiert. Besonders bekannt ist die Parité-Gesetzgebung aus Frankreich. Für die unterschiedlichen politischen Ebenen gibt es unterschiedliche Vorgaben im Wahlrecht, die eine gerechte Vertretung beider Geschlechter in den Volksvertretungen sicherstellen. Eine Idee aus Frankreich ist etwa eine Tandem-Lösung: In den (deutlich größeren) Wahlkreisen stehen Teams mit je einer Frau und einem Mann gemeinsam zur Wahl.
 

Ich bin davon überzeugt, dass wir solche gesetzlichen Vorgaben auch in Deutschland brauchen, wenn es tatsächlich voran gehen soll. In Niedersachsen wollen wir uns auf diesen Weg machen, das war das Ergebnis unserer Jahresauftaktklausur. Uns ist klar, dass es bis zum Ziel sicher noch ein längerer Weg ist. Zunächst brauchen wir eine breite parteiinterne Diskussion. Dass es in manchen Gemeinden schon jetzt eine Herausforderung ist, Listen zu besetzen und Menschen für Kommunalpolitik zu begeistern, das können wir nicht ignorieren. Durch gesetzliche Vorgaben wird dieses Problem nicht kleiner werden. Deswegen ist es wichtig, dass wir in den kommenden Monaten ganz besonders mit den Kommunalpolitikinnen und Kommunalpolitikern aus Niedersachsen diskutieren. Wir brauchen aber auch eine genaue verfassungsrechtliche Prüfung und die Untersuchung der verschiedenen denkbaren Modelle.
 
Natürlich müssen wir auch den politischen Streit einkalkulieren. Es hat nicht lange gedauert, dass nach unserer Klausur CDU, FDP und AfD zum Ausdruck gebracht haben, an dem Status quo nichts ändern zu wollen. Dass wir ein Parité-Gesetz, das nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, mit unserem aktuellen Koalitionspartner in Niedersachsen umsetzen können, daran habe ich meine Zweifel. Aber auch das zeigt der 100. Geburtstag des Frauenwahlrechts am Samstag – gesellschaftlicher und politischer Fortschritt muss nun einmal erkämpft werden.    
 
 
    Ich freue mich auf die Diskussion mit Euch.
 
Herzliche Grüße    
 
    

Stephan Weil
Landesvorsitzender
SPD Niedersachsen

 

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