Bundesrat : Länder gegen Fracking-Pläne des Bundes

Veröffentlicht am 15.04.2015 in Bundespolitik
vom
Aus der Redaktion des Flensburger Tageblatts

Mit einer Reform des Bergrechts will der Umweltausschuss im Bundesrat die Fracking-Regelungen der Großen Koalition aushebeln.

Kiel | Im Streit ums Fracking machen die Länder Druck auf die große Koalition: Nach Informationen des sh:z hat die Mehrheit der Länder im vertraulich tagenden Umweltausschuss des Bundesrats dafür plädiert, die vieldiskutierte Technik zur Förderung von Erdgas und Erdöl entgegen den Plänen des Bundes komplett zu verbieten. Dazu wollen die Länder das Bergrecht reformieren. Gelten soll das Verbot nach ihrem Willen sowohl für das besonders umstrittene „unkonventionelle“ Fracking im dichten Schiefergestein als auch für das „konventionelle“ Fracking im leichter auszubeutenden Sandstein, das seit Jahrzehnten in Deutschland eingesetzt wird – bis Mitte der 90er Jahre auch zur Ölförderung in Schleswig-Holstein. Mit dem Beschluss folgten die Umweltminister einem Antrag ihres schleswig-holsteinischen Kollegen Robert Habeck.

Beim Fracken wird Wasser in den Boden gepresst, um Gesteinsschichten aufzubrechen und das darin enthaltene Gas oder Öl fördern zu können. Das Wasser wird dabei mit Chemikalien versetzt – beim unkonventionellen Fracken mit mehr, beim konventionellen mit weniger Stoffen. Kritiker befürchten dadurch eine Verseuchung vom Trink- und Grundwasser. Dennoch wollen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel das Fracken nicht völlig verbieten, sondern nur oberhalb von 3000 Metern Bodentiefe, wo in der Regel das unkonventionelle Fracking stattfinden würde.

Doch selbst dort wollen die beiden SPD-Minister die vielkritisierte Technik für Forschungszwecke ausnahmsweise erlauben. Ab 2018 könnte sie dann sogar kommerziell eingesetzt werden – falls eine Expertenkommission den Bohrungen zuvor zustimmt. Damit gäbe es eine Hintertür für die unkonventionelle Methode. Das konventionelle Fracking zur Ölförderung bliebe nach dem Gesetzentwurf des Bundes sogar grundsätzlich erlaubt, würde aber künftig schärferen Auflagen wie einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

Grünen-Politiker Habeck kritisiert die Pläne des Bundes schon lange und zeigte sich daher gestern erfreut über das Votum des Umweltausschusses im Bundesrat. „Die Bundesregierung muss erkennen, dass ihr Gesetzentwurf zu lasch ist“, sagte er gegenüber dem sh:z auf Anfrage. Gerade für Schleswig-Holstein böten die Berliner Pläne „keine Grundlage, Fracking rechtssicher auszuschließen.“

Das Plenum des Bundesrats befasst sich erstmals am 8. Mai mit dem Gesetz. Verhindern können die Länder es letztlich nicht, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Doch könnten die Ministerpräsidenten es durch Einschalten des Vermittlungsausschusses verzögern. Ob sie sich allerdings alle ans Votum ihrer meist grünen Umweltminister halten, ist unsicher. Habeck appellierte daher auch an die Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein: „Wahren Sie die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und verhindern Sie Fracking per Gesetz.“
 

Autor: Henning Baethge

 

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