„Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“

Veröffentlicht am 15.04.2015 in Bundespolitik
Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung

15. April 2015 - Rainer Vogt

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): „Nach unseren Leitlinien dürfen nur noch weniger Daten für einen kürzeren Zeitraum bei höheren Zugriffshürden gespeichert werden." Foto:taz

Bundesjustizminister Heiko Maas will zur Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen lediglich eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zulassen. Der SPD-Politiker stellte am Mittwoch in Berlin seinen Vorschlag für die erforderliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) vor.

Die Ziele waren im Vorfeld definiert: Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang bringen. "Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt zu bewahren, legen wir klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten vor“, beschrieb Justizminister Heiko Maas am Mittwoch den Rahmen seines Vorschlags. Mit diesem Kompromiss zur Einführung von Speicherfristen will die Bundesregierung auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes gerecht werden.

E-Mail-Verkehr wird nicht gespeichert

Demnach sollen die Telekommunikationsanbieter IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zweieinhalb Monate speichern. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen maximal vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr dagegen gar nicht. Inhalte der Kommunikation sind ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen. Auch soll der Abruf der Daten transparent sein: Wenn Angaben abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden.

„Unsere Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen“, betonte Maas. Seinen Plänen zufolge dürfen Behörden die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei Terrorakten, Mord, Totschlag und sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben.

Recht auf unbeobachtete Kommunikation

„Eine Speicherung darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen", so der Minister. "Inhalte von Kommunikation dürfen in keiner Weise gespeichert werden. Das Recht auf unbeobachtete Kommunikation schützen und erhalten wir.“ Dazu zählt auch, dass Persönlichkeits- und Bewegungsprofile nicht erstellt werden dürfen.

Daten müssen nach vier bzw. zehn Wochen gelöscht werden

Die Telekommunikationsunternehmen sollen zudem verpflichtet werden, bei der Speicherung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten: einen Server im Inland zu nutzen und die Daten nach Ablauf der vier beziehungsweise zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

„Die Einschränkungen bei der Speicherung und die hohen Hürden beim Abruf gehen weit über das hinaus, was in bisherigen Regelungen enthalten war“, machte Maas noch einmal deutlich. „Nach unseren Leitlinien dürfen nur noch weniger Daten für einen kürzeren Zeitraum bei höheren Zugriffshürden gespeichert werden." Die klaren Regeln und die vorgesehenen hohen Datenschutzstandards entsprechen dem Beschluss des SPD-Parteitages zur Vorratsdatenspeicherung von 2011.

(mit dpa)

 

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