02. April 2014 - Christine Kroke
Tarifpaket und Mindestlohn für die Beschäftigten
Setzte den ersten Mindestlohn in Deutschland durch: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. (Foto: DPA)
Der Gesetzesentwurf zum Mindestlohn geht ins Parlament. Das Bundeskabinett hat dem nachjustierten Mindestlohnentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zugestimmt. „In Zukunft wird Arbeit wieder gerecht entlohnt und ist damit keine Ramschware mehr“, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am Mittwoch. „Über vier Millionen Beschäftigte werden vom Mindestlohn profitieren.“
Das Tarifpaket stelle einen Wendepunkt dar, so Nahles. „Der Wert der Arbeit wurde in den letzten Jahren in Mitleidenschaft gezogen. Gerechte Entlohnung ist eine Fragen des Respekt für geleistete Arbeit. Mit dem Tarifpaket sorgen wir dafür, dass Arbeit wieder ihren Wert bekommt. Deshalb trägt das Gesetz auch den Namen ‚Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie’“, erklärte die SPD-Politikerin in Berlin.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren. Geplant ist, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 bundesweit startet. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren sind aber noch tariflich vereinbarte Mindestlöhne unter 8,50 Euro möglich. Ab dem 01.01.2017 gilt dann der allgemeine, gesetzliche Mindestlohn, ohne jede Einschränkung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
(Foto: SPD)
Vergütung für die „Generation Praktikum“
„Es liegt in der Natur der Sache, dass ehrenamtliche Tätigkeiten nicht dazu gehören. Genauso wenig gilt die Regelung für die Berufsausbildung. Für freiwillige, berufsbezogene Praktika während eines Studiums wird es aber einen Mindestlohn geben. Es sei denn, es handelt sich um ein Pflichtpraktikum oder die Dauer des Praktikums liegt unter sechs Wochen“, erklärte die Bundesarbeitsministerin und fügte hinzu: „Damit lösen wir ein wichtiges Versprechen ein: dass die Generation Praktikum endlich ein Ende hat und die jungen Leute eine anständige Vergütung erhalten!“
Eine Brücke in den Arbeitsmarkt
Von der gesetzlichen Lohnuntergrenze ausgenommen werden sollen jedoch Langzeitarbeitslose für sechs Monate, wenn sie einen Job finden. Danach gilt auch für sie der Mindestlohn. Nahles versicherte außerdem, alles für die Bekämpfung vor Langzeitarbeitslosigkeit zu tun.
Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Arbeitnehmern stärken
Neben dem Mindestlohn seien auch andere wichtige Reformen in dem Paket enthalten. Mit der Neuregelung der Allgemeinverbindlicherklärung soll die Erstreckung eines Tarifvertrags auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber erleichtert werden: „Wir wollen erreichen, dass das Arbeitsleben wieder gemeinsam durch Gewerkschaften und Arbeitgeber gestaltet wird. Besonders dort, wo die Tarifbindung so gering ist, wie seit Jahrzehnten nicht.“
31 Prozent der Arbeitgeber seien heute in der Tarifbindung und nur noch 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Damit setzen wir ein Signal. Nämlich, dass die Stärke, die Deutschland hat – die Tarifpartnerschaft – in Zukunft wieder stärker wird als sie es jetzt ist“, so Nahles.