Es hat sich ausgehorcht
Hier darf der Staat nicht rein: Netzwerkkabel an einem Computer (Foto: DPA)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Damit sei auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umsetzung der Richtlinie hinfällig, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag: „Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen.“
„Ich begrüße das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes“, so Maas. Das Urteil mache eindeutig klar, dass die Richtlinie gegen „die Grundrechte der Menschen in Europa“ verstößt.
Maas: Müssen Richtlinie nun nicht mehr umsetzen
Durch den Wegfall der Richtlinie sei nun „eine neue Situation eingetreten.“ Denn damit sei auch der entsprechenden Vereinbarung zu deren Umsetzung im Koalitionsvertrag „die Geschäftsgrundlage weggefallen“. „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Richtlinie umsetzen“, so Maas. „Das können wir nicht mehr – weil es die Richtlinie nicht mehr gibt.“
Entsprechend gelte: „Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen“, so Maas weiter.
Fahimi: Menschen in Europa haben Recht auf Datenschutz
SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi äußerte sich am Dienstag über ihre Facebook-Seite zum Urteil. Dieses schaffe endlich die Klarheit, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. „Der berechtige Kampf gegen Schwerkriminelle rechtfertigt einen so starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht“, so Fahimi.
„Es war deshalb richtig, dass Heiko Maas das Urteil abgewartet hat. Ich begrüße, dass er vorerst keinen weiteren Gesetzesentwurf dazu vorlegen will“, so die 46-Jährige. Es müsse nun beobachtet werden, ob die EU-Kommission einen neuerlichen Anlauf unternimmt.
„Sicher ist: Die EU-Bürgerinnen und -bürger haben das Recht auf umfassenden Schutz ihrer Daten – auch dafür kämpft Martin Schulz, der SPD-Spitzenkandidat für die Europawahl am 25. Mai“, betonte Fahimi.
EuGH: Vorratsdatenspeicherung verletzt Grundrechte massiv
Die Luxemburger Richter hatten die anlasslose, massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger in Europa am Dienstag als gravierenden Eingriff in die Grundrechte bezeichnet. Dies verletze das Recht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens.
Nach Ansicht des EuGH beschränkt die EU-Richtlinie von 2006 das Datensammeln nicht auf das absolut notwendige Maß, weil sie für die Speicherfrist von bis zu zwei Jahren keine objektiven Kriterien festlegt.
08. April 2014 - Daniel von Fromberg
(mit dpa)