Kabinett öffnet Weg in den Arbeitsmarkt

Veröffentlicht am 31.07.2015 in Bundespolitik
 

Perspektiven für junge Flüchtlinge

August 2015 - Jan Almstedt

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 JungeFlüchtlinge in einer Lernwerkstatt  Foto:Süddeutsche

Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für junge Flüchtlinge erleichtert. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen, wonach nun berufsvorbereitende Praktika unkompliziert möglich sind. Und Arbeitsministerin Nahles treibt die Entwicklung weiter voran. Das Ziel: Schnellere und bessere Integration – auch durch eigene Erwerbstätigkeit.

Durch die heute beschlossene Änderung der Beschäftigungsverordnung können sich junge Asylsuchende und Geduldete, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Deutschland bleiben werden, nun auf Praktika bewerben. Das ist Teil einer Reihe von Neuregelungen, um den jungen Menschen künftig den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern – und deren gesellschaftliche Integration zu verbessern. Dies fordern seit langem auch schon Arbeitgeberverbände, weil Fachkräfte fehlen.

Bei der Änderung geht es um berufsorientierende und ausbildungs-, beziehungsweise studienbegleitende Praktika. Hier gilt künftig, dass die Arbeitserlaubnis leichter erteilt werden kann, weil die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr, wie bisher, erst zustimmen muss.

Weitere Verbesserungen sollen in Kürze folgen. Beispielsweise sollen junge Asylbewerber und Geduldete vor Abschiebung geschützt werden, wenn sie eine Ausbildung in Deutschland machen. Wenn sie diese erfolgreich abschließen, können sie bereits heute schon im Land bleiben.

„Wir öffnen also das Tor zum Arbeitsmarkt ein Stück weiter“, kommentierte Arbeitsministerin Andrea Nahles den Kabinettsbeschluss – auch, um Integration durch Beschäftigung voranzubringen. „Es ist unsere humanitäre Pflicht und es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, die Menschen Anschluss an unsere Gesellschaft und in unsere Gesellschaft zu ermöglichen“, so die Sozialdemokratin.

 

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