Pressefreiheit = Landesverrat???

Veröffentlicht am 01.08.2015 in Presse

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Foto und Text aus Campact

50 Jahre ist es her, dass zum letzten Mal Journalisten wegen Landesverrats verhaftet und eingesperrt wurden – der Beginn der Spiegel-Affäre. Jetzt könnte es bald wieder soweit sein: Generalbundesanwalt Harald Range ermittelt gegen die Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister wegen Landesverrats. Der Grund: Sie haben Unterlagen von Geheimdiensten veröffentlicht. Nun drohen ihnen mehrere Jahre Haft.

„Das ist Angstmache”, kommentiert der Deutsche Journalistenverband. „Man will Journalisten mundtot machen für bestimmte Themen.” – Und es ist ein Angriff auf die Pressefreiheit. Das Aufdecken von Geheimdienstskandalen ist genau das, wofür wir in einer Demokratie eine freie Presse brauchen. Und die Aufgabe eines Generalbundesanwalts wäre es eigentlich, gegen die Skandale der Geheimdienste zu ermitteln – statt gegen diejenigen, die sie aufdecken.

Eine große Solidaritätswelle mit den beiden Bloggern geht in diesen Stunden durch die Sozialen Medien. Schließen Sie sich an! Fordern Sie Kanzlerin Angela Merkel und Justizminister Heiko Maas auf, die Pressefreiheit zu verteidigen. Sie müssen den Generalbundesanwalt dazu bewegen, die Ermittlungen einzustellen – oder ihn entlassen.

Markus Beckedahl und Andre Meister klären in ihrem renommierten Blog Netzpolitik.org unermüdlich über staatliche Überwachung auf. Sie protokollieren eigenhändig jede Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses, weil der Bundestag keine offiziellen Protokolle herausrückt. Ihre Veröffentlichungen sind eine wichtige Quelle für andere Medien. Kein Wunder, dass die Überwachungsfanatiker sie mundtot machen wollen.

Doch nach der Spiegel-Affäre stellte das Bundesverfassungsgericht eindeutig fest: Journalist/innen sind nach anderen Maßstäben zu messen als Spione. Sie können Geheimnisse aufdecken und damit der Demokratie dienen. Denn ohne Öffentlichkeit gibt es keine Demokratie und Missstände werden nicht abgestellt.

Doch Generalbundesanwalt Harald Range überschreitet jetzt die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Pressefreiheit gezogen hat. Gleichzeitig weigert sich Range, gegen die Verantwortlichen der NSA- und BND-Überwachungsaffäre vorzugehen.

Justizminister Maas geht bereits vorsichtig auf Distanz zu Range. Er habe Zweifel daran, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten „um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt". Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass Maas als Vorgesetzter den Generalbundesanwalt dazu bewegt, die Ermittlungen komplett einzustellen.

 

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