Mitgliederentscheid der SPD über Regierungsbildung verfassungswidrig?

Veröffentlicht am 02.02.2018 in Bundespolitik

Ex- Bundesverfassungspräsident zeigt Grenzen der parteipolitischen Mitwirkung auf

Wackelt da was?

Hans- Jürgen Papier, früherer Bundesverfassungspräsident, stellt mit einem bemerkenswerten Standpunkt in der gestrigen Dorstener Zeitung, die parteipolitische Mitwirkung (Mitgliederentscheid) über die Regierungsbildung aus verfassungsrechtlichen Gründen in Frage. Ein Paukenschlag, über den man nachdenken muss. Das Grundgesetz kennt keine Koalitionsverhandlungen und Absprachen darüber. Das wäre, so der hochrangige Jurist, aber noch tolerierbar. Bedenklich sei aber, wenn nicht die Abgeordneten über das Ergebnis und damit die Regierungsbildung entscheiden, sondern Parteimitglieder. „Die Parteien haben nach dem Grundgesetz eine herausragende Stellung im politischen System, aber sie sind es nicht, die nach den Regeln des Grundgesetzes den Bundeskanzler wählen und über die Gesetze beschließen. Mitgliederentscheide über die Bildung der Bundesregierung und das künftige Regierungsprogramm hebeln diese grundgesetzlichen Regeln des parlamentarischen Systems faktisch aus“.

Ein neuer Aspekt, der sicherlich in der weiteren Diskussion über die laufenden GroKo- Verhandlungen und den angekündigten Mitgliederentscheid nicht einfach beiseite geschoben werden kann. Conny Schäfer, wissenschaftliche Mitarbeiterin unseres MdB Michael Gerdes weist darauf hin, dass bereits 2013 diese Frage vom Verfassungsgericht geprüft wurde. Damals lautete das Urteil: Der Mitgliederentscheid der SPD über den Koalitionsvertrag ist verfassungsgemäß. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/12/qk20131206_2bvq005513.html

Eigener Bericht,    http://spd-rhade.de     ,auf Grundlage einer Veröffentlichung in der Dorstener Zeitung „Kein Job für die Partei“ von Hans- Jürgen Papier, 1. Februar, Seite 2

 

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