Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht am 29.05.2015 in Bundespolitik

„Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“

27. Mai 2015 - Rainer Vogt

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): „Den Sicherheitsbehörden geben wir bei schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument. Die Privatsphäre schützen wir.“

 



Das Bundeskabinett hat zur Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beschlossen. Das Gesetz sieht eine Speicherung von Verkehrsdaten in „äußerst engen Grenzen“ vor, so Bundesjustizminister Heiko Maas. Inhalte seien in keiner Weise betroffen, auch der E-Mail-Verkehr sei komplett ausgenommen, betont er.

Die Ziele waren im Vorfeld definiert: Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung [PDF, 506 kb] soll Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang bringen. Man habe „klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten beschlossen“, sagt Maas. „Damit wahren wir die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt.“

Freiheitsrechte und Datenschutz sichern

Mit dem nun verabschiedeten Kompromiss zur Einführung von Speicherfristen will die Bundesregierung auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes gerecht werden. Das neue Gesetz soll dem auf verschiedene Weise Rechnung tragen: mit weniger Daten, die gesammelt werden, kürzeren Speicherfristen, höheren Hürden für den Zugriff und strengeren Vorgaben für die Sicherung der Daten.

E-Mail-Verkehr wird nicht gespeichert

„Den Sicherheitsbehörden geben wir bei schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument. Die Privatsphäre schützen wir: Eine Speicherung darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen“, unterstrich der Justizminister. Inhalte würden nicht gespeichert. Das Recht auf unbeobachtete Kommunikation bleibe erhalten. „Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt werden. E-Mails werden nicht erfasst. Die Speicherfristen sind weit kürzer, der Zugriff auf die Daten deutlich schwerer als zuvor“, betonte Maas.

 

 

Klare und transparente Regeln

Konkret bedeutet das: Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen höchstens zehn Wochen aufbewahren. Höchstens vier Wochen sollen die Standortdaten von Handy-Gesprächen gespeichert werden. Daten zum E-Mail-Verkehr werden nicht erfasst, Kommunikationsinhalte, aufgerufene Internetseiten und Daten von Diensten der elektronischen Post ohnehin nicht. Auch soll der Abruf der Daten transparent sein: Wenn Angaben abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden.

Daten müssen nach vier bzw. zehn Wochen gelöscht werden

Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Seelsorgern, Rechtsanwälten, Ärzten, Apothekern, Abgeordneten oder Journalisten sollen generell tabu sein.

Die Telekommunikationsunternehmen sollen zudem verpflichtet werden, bei der Speicherung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten: einen Server im Inland zu nutzen und die Daten nach Ablauf der vier beziehungsweise zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Keine alte Vorratsdatenspeicherung

Der Justizminister erinnerte daran, dass der politische Streit über die Speicherung von Verkehrsdaten viele Jahre sehr erbittert geführt worden sei. „Ich kann die Skepsis einiger Netzpolitiker durchaus nachvollziehen. Ganz klar ist aber: Was wir jetzt beschließen, ist nicht die alte Vorratsdatenspeicherung, wie sie sich viele Sicherheitspolitiker gewünscht haben“, so Maas.

Die klaren Regeln und die vorgesehenen hohen Datenschutzstandards entsprechen dem Beschluss des SPD-Parteitages zur Vorratsdatenspeicherung von 2011 (siehe Beschlussbuch, Seite 176 [PDF, 2,5 MB].

 


 

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