"Vernunft siegt über Marktradikalismus" - Europäischer Gerichtshof weist Klage der Europäischen Kommission gegen das VW-Gesetz ab
m März 2012 hatte die EU-Kommission im Streit um das VW-Gesetz Klage gegen Deutschland eingereicht. Damit sollte die Sonderregelung abgeschafft werden, die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner bei Volkswagen ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen sichert. Mit dem aktuellen Urteil folgte der EuGH jedoch einer Empfehlung des Generalanwalts vom Mai 2013. Demzufolge hat Deutschland die notwendigen Auflagen bereits vollständig erfüllt, indem es die Stimmrechtsbeschränkung in Kombination mit der Sperrminorität aufhob.
"Deutschland hat die vom EuGH verlangten Anforderungen umgesetzt. Die Entscheidung vom EuGH ist daher die einzig richtige!" so Matthias Groote. "Man darf ein erfolgreiches Gesetz nicht einfach kippen", fuhr der Sozialdemokrat fort. "Der niedersächsische Konzern ist unter anderem so erfolgreich, weil das Land Niedersachsen und die Arbeitnehmer entscheidenden Einfluss im Aussichtrat haben."
Der Sozialdemokrat unterstellt der EU-Kommission bei ihrer Klage ideologische Engstirnigkeit: "Neoliberaler Politiker haben seit Jahren versucht, den staatlichen Einfluss bei VW zurückzudrängen. Diesen wiederholten Versuchen schiebt der EuGH einen Riegel vor. Er weist dem Gericht den richtigen Weg. Wenn die EU-Kommission gegenüber Deutschland ein Exempel statuieren wollte, dann war das VW-Gesetz das absolut schlechteste Ziel."
Matthias Groote verwies darauf, dass gerade solche Gesellschaften, die auf längerfristige Unternehmensentwicklung setzen, Stabilität und Sicherheit für Arbeitnehmer garantieren, gerade in wirtschaftlich unruhigen Zeiten: "Die Kommission fordert auf der einen Seite eine Unternehmenskultur, die verlässliche Strukturen für börsennotierte Unternehmen bietet, auf der anderen Seite klagt sie gegen das VW-Gesetz, das mit einer Beteiligung der Arbeitnehmer an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens genau diesen Ansatz fördert. Die Klage der Kommission war auch deshalb absurd."
Gleichzeitig forderte Matthias Groote Bundeskanzlerin Merkel zu mehr Einsatz auf: "Es wäre schön gewesen, wenn sich Frau Merkel engagiert um das Bestehen des VW-Gesetzes gekümmert hätte, wie auch um das Abkommen über neue CO-2-Grenzwerte für Autos!"
Hintergrund:
Das bereits aufgrund von EU-Vorgaben novellierte VW-Gesetz sieht vor, dass Aktionäre mit 20 Prozent Anteil an Volkswagen eine Sperrminorität haben. Das eröffnet dem Land Niedersachsen mit seiner entsprechend hohen Beteiligung ein Vetorecht. Das Gesetz sorgt auch dafür, dass gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat keine Werke verlagert oder geschlossen werden können.
Aus dem Newsletter von Matthias Groote
Bildquelle: xddorox, Lizenz: CC BY-SA 2.0

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