Tarifeinheit stärkt Tarifautonomie
22. Mai 2015
Jochen Wiemken

Foto: welt.net
Gesetz zur Tarifeinheit passiert den Bundestag
Der Bundestag hat das Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Das Gesetz stärkt die Tarifautonomie. Kleine Gewerkschaften werden wirksam geschützt. „Das Koalitionsrecht und das Streikrecht tasten wir nicht an“, bekräftigte Arbeitsministerin Andrea Nahles am Freitag. Unterstützung für das Gesetz gibt es auch vom Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes Rainer Hoffmann.
Die SPD hat mit dem Tarifpaket (Tarifautonomiestärkungsgesetz und Einführung des Mindestlohns) dafür gesorgt, dass die Tarifbindung in Deutschland ausgeweitet und die Tarifautonomie gestärkt wird. Das Tarifeinheitsgesetz ergänzt das Paket um den Grundsatz, dass in einem Betrieb für eine Beschäftigtengruppe grundsätzlich nur ein Tarifvertrag gilt. Damit setzen SPD und Union eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, diese Regel wieder verfassungsfest festzuschreiben.
Kein Eingriff in das Streikrecht
„Tarifeinheit stärkt die Grundlagen gewerkschaftlicher Interessensvertretung in Deutschland“, sagte Nahles im Bundestag. „Tarifeinheit stärkt Tarifautonomie. Mehr kann die Politik aber nicht tun. Es sind die Sozialpartner, die mit ihren Rechten eben auch verantwortlich umgehen müssen.“
Nahles lobte die geplante Schlichtung zwischen Lokführergewerkschaft GDL und Bahn. „Das ist der 60Sinn unseres Gesetzes: Wir setzen auf Kooperation und Einigung.“ Der Bahn-Streik war abgebrochen worden, nachdem sich Bahn und GDL auf eine Schlichtung geeinigt hatten.
„60 Jahre lang hat unser Land von der Tarifeinheit profitiert“, sagte Nahles. Die GDL habe stets für die Lokführer eintreten können, auch bevor das Bundesarbeitsgericht die Tarifeinheit 2010 kippte. „Die Tarifeinheit läuft nicht auf das Ende kleiner Gewerkschaften hinaus.“
DGB-Chef: Kleine Gewerkschaften geschützt
Auch DGB-Chef Reiner Hoffmann begrüßt das Gesetz. Kleinere Gewerkschaften seien in ihrer Handlungsfreiheit überhaupt nicht eingeschränkt, sagte er dem Radiosender NDR Info. „Dort, wo Belegschaften gemeinsam ihre Interessen vertreten, ist dies immer erfolgreicher, als wenn kleine Gewerkschaften partikulare Interessen nur für einzelne Berufsgruppen vertreten.“
Das Prinzip, dass für eine Berufsgruppe innerhalb eines Betriebs nur ein Tarifvertrag gilt, war Teil der Erfolgsgeschichte der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und galt bis zur Aufhebung der Tarifeinheit durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2010.
Darum geht´s
Das Tarifeinheitsgesetz [PDF, 58 kb] findet nur Anwendung, wenn zwei Gewerkschaften in ein- und demselben Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und für diese unterschiedliche tarifliche Regelungen treffen wollen. Es setzt Anreize, dass die verschiedenen Gewerkschaften in einem Betrieb sich verständigen und kooperieren.
Verfahrensregeln und Anhörungsrechte schützen dabei die Interessen der kleinen Gewerkschaften. Davon profitieren die Beschäftigten und die großen und kleinen Gewerkschaften. Denn die Tarifautonomie der Sozialpartner lebt nicht zuletzt auch von ihrer Akzeptanz in der Öffentlichkeit.