10. Februar 2014 - Daniel von Fromberg
Rosinenpicken ist nicht
Referendum war „historischer Unfall": Yasmin Fahimi in Berlin
SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi hat das Ergebnis des Schweizer Volksentscheids gegen Zuwanderung kritisiert: Das Grundrecht auf Freizügigkeit beschneiden und aber weiter am zollfreien EU-Binnenmarkt teilnehmen wollen – diese „Rosinenpickerei“ werde nicht möglich sein.
„Das Prinzip des freien Personenverkehrs ist aus unserer Sicht gekoppelt an das Prinzip des Binnenmarktes und auch des damit verbundenen zollfreien Warenhandels. Eine Rosinenpickerei kann in dieser Frage nicht möglich sein“, so Fahimi wörtlich am Montag in Berlin.
Freizügigkeit ist ein Grundpfeiler Europas
Das EU-Freizügigkeitsgesetz ist einer der Grundpfeiler der Europäischen Union. Es umfasst Reisefreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit.
EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen sich innerhalb der Europäischen Union in jedem Land niederlassen und arbeiten. Sie sind hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen mit den Bürgerinnen und Bürgern des Aufnahmelandes gleichgestellt.
Fahimi befürchtet Folgen für die Schweizer Wirtschaft
Sollte die Schweiz nun das EU-Freizügigkeitsabkommen aufkündigen, müssten „alle anderen Abkommen neu verhandelt werden“, so Fahimi. Dies hängt mit der sogenannten ‚Guillotine-Klausel’ zusammen: Kündigt die Schweiz einen der Verträge mit der EU, gelten alle Verträge als gekündigt.
Referendum ein „historischer Unfall“
Die Folgen des Referendums für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft könnten also „nicht unerheblich“ sein, befürchtet Fahimi. Sie hofft deshalb auf baldige Gespräche zwischen der Schweiz und der EU-Kommission. „Die Schweiz ist ein weltoffenes Land. Sie müssen jetzt ein Umgehen mit diesem – aus unserer Sicht – historischen Unfall finden.“
Schulz bedauert Ausgang des Referendums
Auch der Präsident des Europäischen Parlaments und designierte Spitzenkandidat der europäischen Sozialdemokraten für die Europawahl, Martin Schulz, „bedauerte“ am Montag den „knappen Ausgang“ des Schweizer Volksentscheids.
Die Schweizer Regierung müsse nun die nötigen Schlüsse aus dem Referendum ziehen und dessen Implikationen für die aus den internationalen Verträgen mit der EU entstehenden Verbindlichkeiten überprüfen. „Die EU steht zu ihren Verpflichtungen gegenüber der Schweiz und erwartet von ihren Partnern, dass sie dasselbe tun“, betonte Schultz.
„Die Entscheidung der Schweizerinnen und Schweizer und die darin ausgerückten Sorgen bedürfen einer umfassenden Analyse und nüchterner Reaktionen“, sagte der 58-Jährige. „Die Schweiz bleibt ein Schlüsselpartner für die Europäische Union.“
Freizügigkeit gilt „ganz oder gar nicht“
Die EU-Kommission stellte am Montag klar, dass es mit der Schweiz keine Nachverhandlung des Abkommens geben werde: „Das Freizügigkeitsabkommen gilt entweder absolut oder gar nicht“, kommentierte EU-Kommissionssprecher Olivier Bailly in Brüssel.