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Veröffentlicht am 10.10.2014 in Bundespolitik
 Oktober 2014 - Jochen Wiemken

Schritte zur besseren Pflege

        Eine Frau umarmt ihre im Bett liegende Mutter als Symbol für das Thema Pflege
Mehr Leistungen, mehr Zeit, mehr Hilfe für eine würdige Pflege (Foto: LeventeGyori/Shutterstock.com)

Der Bundestag hat die erste Stufe der Pflegereform beschlossen. „Gesagt. Getan. Gerecht“, kommentiert SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis die ab Anfang 2015 geltenden deutlichen Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, Demenzerkrankte und die pflegenden Angehörigen. Die Reform trage die Handschrift der SPD, so Mattheis.
 

Die SPD löst den jahrelangen Reformstau bei der Pflege auf. Mit der nun beschlossenen Reform der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige, Demenzerkrankte und pflegende Angehörige mehr Leistungen. Die „langjährige und gründliche politische Vorarbeit“ der SPD trägt Früchte, stellt Mattheis fest. „Wir haben unsere Forderungen im Wahlprogramm niedergeschrieben, in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich vertreten und setzen sie gemeinsam mit dem Koalitionspartner um“, stellt die Sozialdemokratin fest.

Bessere Leistungen ab 2015

  • Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen um rund 4 Prozent. Für die Pflegebedürftigen stehen 2,4 Milliarden Euro mehr zur Verfügung.
  • Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt und wollen dies auch. Zur Entlastung Angehöriger können Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege flexibler genutzt werden.
  • Immer mehr Pflegebedürftige wollen in Wohngruppen und Wohngemeinschaften leben. Sie erhalten künftig höhere Zuschläge.
  • Höhere Löhne für Pflegekräfte durch die Ermöglichung von tariflicher Bezahlung.

Auf Druck der SPD folgen weitere Pakete einer noch umfassenderen Pflegereform: Das Pflegezeitgesetz hilft Angehörigen, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren. Es wird jetzt im Bundestag beraten und soll ab Anfang 2015 gelten.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Noch in dieser Legislaturperiode wird ein weiteres Pflegestärkungsgesetz kommen. Es enthält die zweite Stufe der Pflegereform mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und stellt den individuellen Unterstützungsbedarf der Menschen in den Mittelpunkt:

  • Die Unterscheidung zwischen körperlichen Einschränkungen und kognitiven Einschränkungen wie bei Demenz wird entfallen.
  • Es wird ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf.
  • Statt drei Pflegestufen soll es fünf Pflegegrade geben.

Pflege attraktiver machen

Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Um die Pflegeberufe aufzuwerten, ist deshalb auch eine Reform der Pflegeausbildung geplant. Wie von der SPD vorgeschlagen, wird die große Koalition ein einheitliches Berufsbild Pflege umsetzen und die Ausbildung gerecht, einheitlich und gemeinsam finanzieren. Die Ausbildung muss für die Auszubildenden kostenlos sein.

Solidarische Finanzierung

Die Pflegeversicherung hat sich als solidarische und paritätischfinanzierte Sozialversicherung bewährt. Zur Finanzierung der verbesserten Leistungen wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte angehoben.

 

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