Forderung gegen Forderung verrechnen!

Veröffentlicht am 09.12.2016 in Allgemein

Atomausstieg: Energiekonzerne werden entschädigt

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Es geht nicht um Peanuts. Es geht um Millionen oder Milliarden Euro. Die deutschen Energiekonzerne haben erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, um wegen des Atomausstiegs, Entschädigungszahlungen zu erstreiten. Interessant dabei ist, dass erst vor kurzer Zeit die gleichen Konzerne bei den anstehenden Endlagerkosten, den sogenannten Ewigkeitskosten, entschieden entlastet wurden. Diese Milliarden, die die Betreiber nach dem Verursacherprinzip hätten alleine stemmen müssen, übernehmen jetzt die Steuerzahler. Warum, so fragen kritische Beobachter, wurde die eine Vereinbarung nicht mit der anderen bereits im Vorfeld und auf dem Verhandlungsweg verrechnet? Dann hätte kein Gericht entscheiden müssen. Jetzt sieht es so aus, als wenn der Steuerzahler insgesamt 3- fach die friedliche Nutzung der Kernenergie bezahlt hätte, bzw. bezahlen muss:

  1. Bei der milliardenschweren Anschubfinanzierung
  2. Bei der Übernahme der milliardenschweren Endlagerkosten
  3. Bei der jetzt erstrittenen Entschädigungszahlung, deren Höhe noch festgelegt werden muss.

Fazit: „Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren“?  Das geht gar nicht. Eigentlich.

Ein Zwischenruf aus Rhade: http://spd-rhade.de

 

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Willy Brandt, 15. September 1992

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